Krankenversicherung für Kinder? Privat oder Gesetzlich in der Familienversicherung?

Bei Kindern muss man bezüglich der möglichen Art der Krankenversicherung nach einigen Kriterien bzw. Varianten unterscheiden, ob ein Wahlrecht zwischen GKV und privater Krankenversicherung besteht, oder ob das Kind nur gesetzlich oder nur privat versichert werden darf. Wenn beide Elternteile auf die gleiche Art und Weise versichert sind, ist der Fall relativ einfach. Sind beide Eltern privat krankenversichert, muss auch das Kind privat krankenversichert werden, allerdings besteht keine Bindung an die Krankenkasse der Eltern. Für das Kind muss dann natürlich ein separater Beitrag gezahlt werden. Sind beide Elternteile hingegen in der gesetzlichen KV versichert, muss sich das Kind ebenfalls in der GKV versichern lassen. Finanziell ist das jedoch sogar ein Vorteil, denn das Kind kann kostenlos im Rahmen der so bezeichneten Familienversicherung bei den Eltern mit versichert werden. Etwas komplizierter wird es, wenn beide Elternteile unterschiedlich versichert sind. Normalerweise wird das Kind dann stets dem Elternteil zugerechnet, das mehr verdient. Da die „Besserverdiener“ in der Regel privat krankenversichert sind, würde das Kind also zum Beispiel dem privat versicherten Vater mit einem Einkommen von monatlich 5.000 Euro zugerechnet werden, und nicht der gesetzlich versicherten Mutter mit einem Einkommen von 3.000 Euro im Monat. In diesem Fall könnte sich das Kind also für eine private Krankenversicherung entscheiden, aber auch für die GKV. Eine kostenlose Familienversicherung ist dann allerdings nicht mehr möglich, sondern das Kind müsste in der GKV den vollen Beitrag zahlen, sodass hier die PKV oftmals günstiger ist. Bessere Leistungen erhält man in der Privaten KV ohnehin.

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