Wer kann sich privat Krankenversichern und wer muss in die Gesetzliche Krankenkasse?
Nicht jeder Bürger in Deutschland kann eine private Krankenversicherung abschließen, sondern muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man nur dann die Möglichkeit, sich alternativ für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) zu entscheiden, wenn man eine Einkommensgrenze drei Jahre in Folge überschreitet. Diese Grenze wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und liegt derzeit bei einem Jahreseinkommen von 48.600 Euro. Ist man nicht als Arbeitnehmer beschäftigt und unterliegt somit auch nicht der Versicherungspflicht in der GKV, kann man sich frei zwischen GKV und PKV entscheiden. Dieses Wahlrecht gilt für Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Richter, Polizisten, Journalisten, Anwälte , Ärzte und auch für Studenten. Dieser Personenkreis hat grundsätzlich immer die Möglichkeit, sich privat krankenversichern zu lassen und es müssen auch keine Einkommensgrenzen beachtet werden, wie es bei den Arbeitnehmern der Fall ist, die sich privat versichern lassen möchten. Ausserdem können sich Kinder privat krankenversichern, wenn mindestens ein Elternteil, nämlich der mit dem Hauptverdienst, ebenfalls in einer privaten Krankenversicherung versichert ist. Sind beide Elternteile jedoch gesetzlich krankenversichert, kann das Kind nicht privat krankenversichert werden. Versicherte sowohl in der PKV als auch in der GKV können jederzeit einen Krankenversicherungswechsel innerhalb der Sparte vornehmen. Ob sich ein solcher Wechsel lohnt, können Sie mit einem unabhängigen Private Krankenversicherung Vergleich herausfinden, oder Sie nutzen einfach den ebenfalls kostenlosen und unverbindlichen Private Krankenversicherung Rechner und berechnen Ihren möglichen Beitrag für einen Wunsch Tarif.