Das sollten Beamte bei der Privaten Krankenversicherung beachten

Beamte müssen bei der privaten Krankenversicherung vor allen Dingen beachten, dass sie in der Regel nicht wie Selbstständige oder Freiberufler eine Vollversicherung abschließen müssen, sondern nur eine Teilversicherung. Diese ist mit der Beihilfe zu begründen, welche die meiste Beamten erhalten. Die Beihilfe beträgt zwischen 50 bis 80 Prozent (je nach der Lebenssituation des Beamten) der entstandenen Kosten für Behandlungen, Arzneimittel bzw. sonstige Leistungen im Gesundheitsbereich. Die private Krankenversicherung muss dann also nur noch die restlichen angefallenen Kosten begleichen, sodass der Beamte also keine Krankenvollversicherung in dem Sinne benötigt. Die Beihilfe für Beamte ist im Grunde in etwa mit dem Arbeitgeberanteil für Arbeitnehmer zu vergleichen, denn gezahlt wird die Beihilfe der Beamten vom Dienstherrn. Aufgrund dieser Tatsache können Beamte zwar auch zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung wählen, nehmen aber natürlich in der Regel die Private Krankenversicherung für Beamte in Anspruch, weil der Beitrag für sie relativ günstig ist, da es sich nur um eine Teilversicherung handelt. Somit kann der Beamte also zum Beispiel auch einen Tarif mit recht hohen Leistungen wählen, der ihn dann in der Summe das Gleiche kosten würde, als wenn ein Selbstständiger den vollen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen muss, aber nur geringere Leistungen zu dieser Beitragshöhe bekommen kann.

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