Was Angestellte und Arbeitnehmer bei der Privaten Krankenversicherung Beachten sollten

Als Angestellter bzw. Arbeitnehmer muss man zunächst natürlich bei der privaten Krankenversicherung beachten, dass man sich nur dann in dieser versichern lassen kann, wenn man die Versicherungspflichtgrenze von derzeit (Stand 2011) 49.500 Euro Einkommen im Jahr überschreitet. Von der GKV in die PKV kann man als Arbeitnehmer zudem erst dann wechseln, wenn man diese Grenze an drei Jahren in Folge überschritten hat. Man bekommt als Arbeitnehmer weiterhin natürlich einen Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung, auch wenn man sich nun privat krankenversichert. Die Höhe des Zuschusses ist allerdings auf die Hälfte des jeweils aktuellen Höchstbetrages begrenzt, sodass der Arbeitnehmer ab einer bestimmten Beitragshöhe also den darüber liegenden Betrag selber zahlen muss. Im Gegensatz zu Selbstständigen und Freiberuflern muss man als Arbeitnehmer oder Angestellter im Rahmen der privaten Krankenversicherung nicht zwingend ein Krankentagegeld vereinbaren oder einen Tarif wählen, der die Zahlung eines solchen beinhaltet. Denn bei Krankheit zahlt zunächst einmal ohnehin der Arbeitgeber sechs Wochen lang den vollen Lohn weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Ferner ist noch zu beachten, dass es im Rahmen der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung gibt. Für Arbeitnehmer mit Kindern bedeutet dass, die Private Krankenversicherung für Angestellte kann in der Summe deutlich teurer als die GKV werden, weil für Kinder separate Beiträge gezahlt werden müssen.

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