Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung und wie hoch sollte sie sein?

Ob und ab wann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist, hängt in erster Linie von der Art der Tätigkeit des Versicherten ab. Bei Arbeitnehmern ist es so, dass diese die ersten 42 Tage der Arbeitsunfähigkeit ohnehin eine volle Lohnfortzahlung des Arbeitgebers erhalten, insofern würde eine Krankentagegeldversicherung für Angestellte hier nur wenig Sinn machen. Sinnvoll wird diese für den Arbeitnehmer erst ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit, denn dann wird der Lohn aufgrund der Fortzahlung durch die Krankenkasse um rund ein Drittel reduziert. Für den Selbstständigen und den Freiberufler hat eine Krankentagegeldversicherung hingegen eine deutlich größere Bedeutung. Bei Selbstständigen ist es nämlich in der Regel so, dass schon ein Tag Arbeitsunfähigkeit direkt mit einem Verdienstausfall verbunden ist, da natürlich kein Arbeitgeber vorhanden ist, welcher den Lohn weiter zahlen würde. Daher ist nahezu allen Selbstständigen eine Krankentagegeldversicherung in der PKV für Selbständige zu empfehlen, und zwar eine Versicherung, die möglichst bereits ab dem ersten Krankheitstag mit der vereinbarten Leistung eintritt. Die Höhe der vereinbarten Leistung sollte sich an der Höhe des Verdienstausfalls / Verdienstverlusts orientieren. Das gleiche gilt ebenso für die PKV für Freiberufler. Für Arbeitnehmer bedeutet das rund ein Drittel des auf einen Tag herunter gerechneten Einkommens, bei Selbstständigen sollte der Tagessatz möglichst dem Betrag entsprechen, den man an einem Tag als Verdienst einnehmen würde. Verdient man als Arbeitnehmer also beispielsweise 3.000 Euro netto im Monat, wären das pro Tag 100 Euro, davon würden rund 30 Euro nach sechs Wochen aufgrund der gekürzten Lohnfortzahlung wegfallen. Daher sollte hier ein Krankentagegeld in Höhe von 30 Euro in der Privaten Krankenversicherung für Angestellte vereinbart werden.

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