Pflegeversicherung gesetzlich und privat

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass Versicherte automatisch Mitglied werden. Sie übernimmt dabei zum einen Geldleistungen für die häusliche Pflege, aber auch Sachleistungen zur Durchführung der stationären Pflege werden geleistet. Die Höhe der jeweiligen Leistungen orientiert sich dabei am Grad der Pflegebedürftigkeit, der in drei Pflegestufen unterschieden wird.
Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es auch die private Pflegeversicherung, die privat Krankenversicherte abschließen können. Sofern die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, können auch gesetzlich Versicherte zusätzlich eine private Pflegeversicherung nutzen. Diese Pflegeversicherung leistet entweder ein frei verwendbares Pflegetagegeld oder aber sie übernimmt die Kosten einer stationären Pflege in einem Pflegeheim. Die Art sowie den Umfang der Leistungen können Versicherte frei wählen.

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