Qualitätsabkommen zwischen der KV Bayern und der Privaten Krankenversicherung PKV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die in jedem Bundesland aktiv ist, sorgt mit ihrer Arbeit erster Linie für die Sicherung der Qualitätsstandards in der medizinischen Betreuung. Gesetzlich Versicherte können sich durch diese Standards darauf verlassen, in den Arztpraxen der zum Kassenärztlichen Verband gehörenden Ärzte und Psychotherapeuten umfassend beraten und betreut zu werden.
Um die ambulante Versorgung der Patienten sicherzustellen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayern das Qualitätssiegel „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ eingeführt. Ärzte, die dieses Qualitätssiegel erhalten haben, zeichnen sich durch eine über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehende Versorgung ihrer Patienten aus und bieten Leistungen, die von der Schmerztherapie bis hin zur Darmkrebsvorsorge reichen.
Qualitätsstandards in der Vorsorge jetzt auch für private Krankenversicherung PKV
Im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten können Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht immer auf die höchsten Versorgungsstandards zurückgreifen. Schließlich gehören der Kassenärztlichen Vereinigung lediglich Ärzte an, die die ambulante Versorgung gesetzlich Versicherter bieten. Ärzte hingegen, die sich lediglich auf die Versorgung von Privatpatienten spezialisiert haben, sind nicht als Mitglieder KV aktiv. Sie müssen demnach die vereinbarten Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, was unter Umständen zu einer schlechteren Versorgung der Privatpatienten führt.
Jetzt jedoch hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayern mit dem Verband der Privaten Krankenkassen eine Vereinbarung geschlossen, die Qualitätsstandards auch auf die ambulante Versorgung der Privatpatienten auszuweiten. Das Qualitätssiegel-Programm soll dabei auf alle Ärzte ausgeweitet werden, um einen einheitlich hohen Qualitätsstandard bei der Patientenversorgung gewährleisten zu können. Die Ärzte verpflichten sich im Rahmen der „Ausgezeichneten Patientenversorgung“ beispielsweise zu kürzeren Wartezeiten bei der Terminvereinbarung. Hierfür erhalten Sie von der Privaten Krankenversicherung ein Zertifikat, welches auch zu Werbezwecken eingesetzt werden kann.
Trotz der verbesserten Qualität werden weitere Zahlungen der PKV hierfür jedoch nicht geleistet.
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