Private Krankenversichrung nach Scheidung
Eine Scheidung ist mit zahlreichen Änderungen verbunden, auch im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Insbesondere Ehepartner von Beamten, die bisher eine Beihilfe für die private Krankenkasse erhalten haben und somit die günstigen Beihilfetarife der PKV nutzen konnten, müssen sich auf Veränderungen einstellen. Da die Beihilfe des Ehegatten nun nicht mehr gezahlt wird, bleibt nur der Wechsel in einen klassischen PKV-Tarif, der mit zum Teil höheren Kosten verbunden ist. Ein Vergleich der PKV-Tarife kann jedoch helfen, Kosten zu sparen und dennoch gleiche Leistungen zu erzielen.
Unterhaltspflichtige Ehepartner müssen KV-Kosten auch über dem Basistarif tragen
Diese höheren Kosten müssen unterhaltspflichtige Ehepartner jetzt übernehmen, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Schließlich haben ehemalige Ehepartner von Beamten meist nicht die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, sofern sie als Hausfrauen oder Hausmänner zu Hause tätig sind. Nur dann, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung annehmen, ist der Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenkasse möglich.
Der Ehepartner argumentierte gegenüber den Richtern, dass die Kosten für die Krankenkasse gesenkt werden könnten, wenn ein Wechsel in einen anderen Tarif der privaten Krankenkasse erfolgen würde. Der Wechsel in einen günstigeren PKV-Tarif, etwa den Basistarif der privaten Krankenkassen, sei dem Ehepartner jedoch nicht zuzumuten, entschieden die Richter. Schließlich gilt der in der Ehe erworbene Vorsorgeanspruch auch nach der Ehe fort. Die Versorgungslücke müsse daher von Ehegatten getragen werden, der ohne Erfolg dagegen geklagt hatte.
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