Private Krankenversicherung: Wechsel in günstige PKV Tarife ohne Zuschlag

Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung in einen günstigen PKV Tarif darf nicht zusätzlich kosten

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Wechsel innerhalb der Privaten Krankenversicherung in einen günstigeren PKV Tarif ohne Zuschlag möglich sein muss. Damit können Privatversicherte von den deutlich günstigeren Angeboten für Neukunden profitieren und teils deutlich sparen, ohne auf Leistungen verzichten zu müssen. In letzter Zeit hatten Bestandskunden vor allem in fortgeschrittenem Alter unter deutlichen Beitragserhöhungen von bis zu 30% zu leiden, während neue Kunden durch besonders günstige Tarife angeworben wurden. Bestandskunden wurden diese preisgünstigen Tarife verweigert oder nur mit Zuschlägen von etwa 25% angeboten. Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist damit Schluss. Die Private Krankenversicherung muss nun auch Altkunden den Wechsel in preisgünstigere Tarife ohne Zuschläge erlauben.

PKV Preisvergleich: Versicherte sollten Beiträge berechnen und gegebenenfalls in günstige Tarife wechseln

Unter den privaten Krankenversicherern herrscht ein harter Wettbewerb um neue Mitglieder. Dazu kalkullieren die Gesellschaften besonders attraktive Tarife, um vor allem die jungen und gesunden Privatpatienten anzuwerben. Diese Tarife bei gleichwertigen Versicherungsleistungen teilweise einige hundert Euro pro Jahr günstiger. Damit bietet sich Bestandskunden die Möglichkeit, jederzeit von neuen und günstigeren Tarifen zu profitieren. Ein einfacher PKV Vergleich zeigt an, ob sich ein Wechsel lohnt. Hierzu können sich Versicherte eines Private Krankenversicherung Rechner kostenlos bedienen, um die Beiträge mit ausgewählten Leistungen zu berechnen. Aber auch ein Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung kann sich lohnen. Denn seit einiger Zeit ist auch die Mitnahme der bereits gezahlten Altersrückstellungen möglich, mit denen die PKV Beiträge im Alter stabil gehalten werden.

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