Private Krankenversicherung und Selbständige: trotz ALG2 kein Wechsel

PKV Selbständige Hartz4

PKV Selbständige Hartz4

Ehemals Selbstständige bleiben auch bei ALG II Bezug in der privaten Krankenversicherung ( PKV ) versichert und dürfen nicht in die gewetzliche Krankenkasse wechseln. Vor dem Amtsgericht in Hamm ist ein ehemaliger Unternehmer mit seiner Klage auf die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung gescheitert. Der Mann musste sein Unternehmen aufgeben und hatte seinen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung bereits einige Jahre früher verloren, da ihm wegen der Nichtzahlung der Beiträge gekündigt wurde.

Ex-Selbständige müssen notfalls in den PKV Basistarif

Die seit dem Jahr 2009 bestehende Pflicht zum Wiedereintritt in eine Krankenversicherung hatte er zunächst ignoriert und beantragte nach dem endgültigen Scheitern seiner Selbstständigkeit die Zulassung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Nach der Ablehnung argumentierte er vor Gericht, dass er bereits zwei Jahre vor dem Bezug des ALG II ohne einen Krankenversicherungsschutz gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verwies den Kläger auf die private Krankenversicherung, da er bei seiner letzten beruflichen Tätigkeit dort versichert gewesen ist.
Eine Ablehnung muss er dort trotz der bestehenden Beitragsrückstände nicht befürchten, da seine ehemalige Gesellschaft seit 2009 verpflichtet ist, ihn in den PKV Basistarif aufzunehmen.
Der Basistarif der privaten Krankenversicherungen ähnelt in seinen Leistungen den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen; Bezieher von Leistungen zur Grundsicherung werden, sofern sie privat krankenversichert sind, regelmäßig auf diesen verwiesen.
Bis heute liegen unterschiedliche Urteile darüber vor, ob das Amt die Kosten für die Versicherung vollständig übernehmen oder nur einen Zuschuss in Höhe von 126,05 Euro zahlen muss.

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