Private Krankenversicherung: Selbständige und Freiberufler vs Angestellte und Beamte
Die Ansprüche an eine private Krankenversicherung unterscheiden sich zwischen Selbstständigen und Freiberuflern auf der einen sowie nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Angestellten auf der anderen Seite. Die Debeka Krankenversicherung wird diesem Sachverhalt gerecht und bietet für jede Gruppe den geeigneten Tarif an.
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Eine wichtige Besonderheit besteht darin, dass Selbstständige und Freiberufler keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, so dass dieses Risiko bei ihrer privaten Krankenversicherung einer besonders hochwertigen Absicherung bedarf.
Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von Mindesteinkommensgrenzen für die private Krankenversicherung entscheiden. Diese bietet gegenüber den gesetzlichen Kassen zusätzliche Leistungen wie die Behandlung durch den Heilpraktiker und die vollständige Erstattung der Arzneimittelkosten. Entgegen den Angeboten einiger Mitbewerber werden bei der Debeka Krankenvollversicherung für Selbstständige und Freiberufler auch die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlungen erstattet. Eine weitere Besonderheit stellt der Einschluss von Kurleistungen dar, diese werden für maximal vier Wochen innerhalb von drei Jahren übernommen.
Wenn der Versicherungsnehmer auf die Behandlung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus verzichten möchte, kann er einen Tarif mit einem spürbaren Nachlass bei den monatlichen Beiträgen wählen.
Selbstverständlich ist diese Krankenversicherung weltweit gültig.
Bei der Erstattungsfähigkeit gilt lediglich während der ersten beiden Jahre der Mitgliedschaft eine Begrenzung auf 1000 Euro im Jahr, diese entfällt bei Behandlungskosten auf Grund eines Unfalls.
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