Regelung der Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung
Die Bundesregierung hat die Regelung der Versicherungspflichtgrenze in Verbindung mit der Dreijahresfrist für sozialversicherungspflichtige Angestellte und Arbeitnehmer von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. Damit können Angestellte und Arbeitnehmer eine private Krankenversicherung (PKV) bereits nach einem Jahr bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 Euro brutto abschliessen. Ein Wechel aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse ist damit deutlich vereinfacht worden. Im kommenden Jahr müssen Angestellte und Arbeitnehmer allerdings ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 49.190 Euro nachweisen, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Für das kommende Jahr 2010 wid mit einem großen Zustrom in die PKV gerechnet. Wer einen Krankenkassenwechsel plant, sollte allerdings die Angebote und Tarife genau vergleichen. Zum PKV Vergleich und Online Rechner.
PKV für Angestellte: mehr Leistung weniger Kosten
Die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer ist bei jungen und gesunden Versicherten im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse in vielen Fällen sowohl günstiger als auch umfangreicher in den Leistungen. Denn anders als in der GKV werden die Beiträge in der PKV nicht mit einem pauschalen Prozentsatz vom Bruttoeinkommen berechnet. So können sich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einem hohen Einkommen relativ günstig privat versichern und in den Genuss einer bevorzugten Behandlung eines 1.Klasse-Patienten kommen. Besonders junge und gesunde Versicherungsnehmer sparen Kosten.
Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherer ermöglicht Kündigung und Wechsel der Krankenkasse
Die geplanten Beitragserhöhungen vieler privat Krankenkassen verunsichert Privatpatienten. So sollen die Tarife der PKV bis zu 13 Prozent teurer werden. Nicht unerheblich, wenn man bedenkt, dass dieser Schritt im Durchschnitt einen Mehrpreis von bis zu 52 Euro im Monat bedeutet. Allerdings haben Versicherte mit Eingang der Beitragserhöhung durch ihre Krankenkasse die Möglichkeit, von ihrem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und in einen günstigeren Private Krankenversicherung Tarif zu wechseln. Anders als sonst entfallen hier Kündigungsfristen. Doch vorsicht! Vor einem Krankenversicherungswechsel sollte ein unabhängiger Vergleich durchgeführt werden, um alternative Tarife zu ermitteln. Hier finden Interessierte Wissenswertes zum PKV Wechsel und einen kostenlosen und individuellen Computervergleich der Krankenversicherungen.



















