Private Krankenversicherung PKV auch bei Hartz 4
Die Agentur für Arbeit muss die Private Krankenversicherung auch bei Hartz 4 bezahlen
In der Regel sind Bezieher von Arbeitslosengeld 2, also Hartz 4, automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Eine Ausnahme bilden jedoch ehemalige Arbeitnehmer, Selbständige oder Freiberufler, die unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld 2 in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Da diese keine Möglichkeit haben, in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, hat das Landessozialgerichts für das Saarland (Az. L 9 AS 15/09 ) entschieden: Die Arbeitsagentur muss die volle Prämie für die Private Krankenversicherung von Hartz 4 Empfängern übernehmen.
Arbeitsloser Rechtsanwalt klagt und bekommt Recht
Ein selbständig arbeitender Rechtsanwalt hatte geklagt, nachdem ihm die Agentur für Arbeit lediglich den Anteil der Prämie erstattete, die bei der gesetzlichen Versicherung angefallen wäre. Dadurch entstand dem Anwalt eine monatliche Finanzierungslücke von etwa 80 Euro. Da der Kläger vor dem Bezug von ALG-2 kein Pflichtmitglied der gesetzlichen Kasse war, sondern eine Private Krankenversicherung (PKV) unterhalten hatte, war es ihm von Gesetzes wegen nicht möglich, in die gesetzliche Kasse zu wechseln. In seiner Urteils-Begründung gab das Landesgericht an, es dürfe nicht sein, dass “in Folge einer gesetzlich vorgegebenen Bedarfsunterdeckung monatlich existenzbedrohende Schulden anfallen”. Der PKV Basistarif der Privaten Krankenversicherung entspricht zwar im Umfang der Leistungen der gesetzlichen Kasse, ist jedoch deutlich teurer.
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