Von den Privaten Krankenversicherungen und gutverdienenden Kassenpatienten sehnlichst herbeigewünscht, soll nun die Entscheidung zur Wartezeit von freiwillig gesetzliche Versicherten in die private Krankenversicherung entschieden und der Zeitpunkt der Abschaffung der Drei-Jahres-Regelung bestimmt werden. Erwartet wird die Kürzung der Drei-Jahres-Frist auf eine Wartezeit von einem Jahr bereits zum kommenden Jahr 2011.
Kopfpauschale und Finanzierbarkeit der Krankenversicherung weiteres Thema
Eine der wichtigsten Aufgaben der aktuellen Regierung ist die Finanzierbarkeit der
gesetzlichen Krankenversicherung, denn viele
Krankenkassen beklagen seit Jahren steigende Kosten, die durch die Beiträge der Versicherten nicht ausgeglichen werden können.
Für die detaillierte Neuordnung des Gesundheitswesens hat die Bundesregierung hierfür eine Expertenkommission beauftragt, die bereits am 17. März ihre Arbeit beginnen wird. Sie wird sich unter anderem mit der Frage der
Kopfpauschale beschäftigen, die von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vehement vertreten wird. Trotz harter Gegenwehr sowohl aus den eigenen Reihen wie auch von Seiten der Koalition will das
Bundesgesundheitsministerium daher an der Einführung der Kopfpauschale festhalten. Die Kommission hat hierfür den klaren Auftrag erhalten, ein neues System der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu entwickeln.
Drei-Jahres-Frist: Wechsel in die private Krankenversicherung soll erleichtert werden
Neben diesen Themen wird sich die Kommission der Bundesregierung aber auch mit der seit Einführung der
Gesundheitsreform geltenden
Drei-Jahres-Regelung für den
Wechsel in die private Krankenversicherung beschäftigen. Bisher müssen gut verdienende Arbeitnehmer mindestens drei Jahre die von der Bundesregierung festgelegte Einkommen (
Versicherungspflichtgrenze) überschreiten, um von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit zu werden und um
in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Die Chancen stehen gut, dass die Bundesregierung diese Drei-Jahres-Regelung wieder zurücknehmen und so einen leichteren Einstieg in die private Krankenkasse ermöglichen wird.
Die Einführung der möglichen Gesetzesänderungen und somit die Rücknahme der Drei-Jahres-Regelung für den Wechsel in die PKV kann laut Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2011 möglich werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung optimiert und die Beitragssituation geklärt werden.
7. März 2010
Kategorie/n: Krankenversicherung