Private Krankenversicherung: Chefarzt Behandlung exclusiv!
Chefarzt-Behandlung bald nur über die Private Krankenversicherung PKV?
Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen sollen nach Dafürhalten der Bundesregierung abgeschafft werden. Wer sich dann eine Chefarzt-Bahndlung im Krankenhaus oder andere Privatärztliche Behandlungen wünscht, ist auf eine Private Krankenversicherung (PKV) angewiesen. Die Techniker Krankenkasse musste bereits ihr Wahltarif "TK Privat" schließen.
Die Regierungskoalition unter CDU/CSU und FDP wollen im Rahmen der Gesundheitsreform 2011 Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen ganz verbieten. Danach wäre nur die Private Krankenversicherung berechtigt, Leistungen wie die Chefarzt-Behandlung oder das Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus anzubieten. Hier sehen die gesetzlichen Krankenkassen einen herben Einschnitt und kündigen ihren Widerstand an. Immerhin konnten die GKVén in Deutschland bereits einige hundert Tausend Mitglieder für diese Wahltarife gewinnen.
Die Private Krankenversicherung profitiert von der Abschaffung der Wahltarife
Sollten die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen ab 2011 tatsächlich nicht mehr angeboten werden dürfen, könnte sich die Private Krankenversicherung über weiteren Zulauf freuen. Zeigte doch die Annahme der Wahltarife, dass ein reges Bedürfnis nach privatärztlichen Leistungen im Krankenhaus besteht. Damit jedoch wird eine Zwei-Klassen-Medizin weiter forciert. Immerhin kann in Deutschland nicht jeder Bürger eine private Krankenversicherung abschließen. Die freie Wahl der Krankenversicherung steht lediglich Selbständigen und Freiberuflern frei. Angestellte und Arbeitnehmer müssen bestimmte Einkommensvorassetzungen erfüllen, um in die PKV wechseln zu können.
PKV 2011: Wechsel in die Private Krankenversicherung soll vereinfacht werden
Zusätzlich plant die Regierung, allen voran der Koalitionspartner FDP die Abschaffung der PKV Wartezeit bzw. der sogenannten Drei-Jahres-Frist. Bislang können Angestellte und Arbeitnehmer nur bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Befreiung erfolgt erst bei Nachweis eines Einkommens oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, wobei die Versicherungspflichtgrenze 2010 bei 49.950 Euro Jahresbruttoeinkommen liegt. Ab 2011 soll die Wartezeit auf lediglich ein Jahr verkürzt werden. Damit wird ein Wechsel in die Private Krankenversicherung deutlich einfacher, wovon die PKV zulasten der GKV deutlich profitieren dürfte.
Angestellte und Arbeitnehmer mit einem hohen Einkommen profitieren von der PKV
Viele Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wünschen sich den Wegfall der Drei-Jahres-Regel, um schneller in die Private Krankenversicherung wechseln zu können. Nicht verwunderlich angesichts der Tatsache, dass besonders Gutverdiener bei der PKV zum einen von geringeren Beiträgen und zum anderen von deutlich besseren Leistungen profitieren können. Allerdings gibt es auch unter den PKV Tarifen je nach Anbieter große Preisunterschiede. Ein PKV Vergleich aus bis zu 50 Gesellschaften und hunderten Tarifen ist deshalb Voraussetzung für eine gute und günstige Private Krankenversicherung.
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