Private Krankenversicherung: Bei Hartz-4 in die GKV?

Allianz Aktimed
Versicherte der privaten Krankenversicherung, die in eine finanzielle Notlage geraten, können in den PKV Basistarif ihres Versicherungsunternehmens wechseln. Dieser sieht vor, dass der Beitrag Hilfebedürftiger ALG2-Bezieher um 50% reduziert werden kann. Die verbleibenden Kosten werden dann von der Versicherungsgemeinschaft getragen. Allerdings verbleibt noch eine Differenz zwischen zu zahlendem Beitrag und der Erstattung durch das Amt. Um die Hartz-4 Empfänger finanziell zu entlasten, plant Ursula Von der Leyen laut einem Bericht der FAZ die Möglichkeit einer Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse.
Private Krankenversicherung bei Hartz-4 ALG2
Der halbierte Beitrag für privat Versicherte im Basistarif beträgt aktuell 290 Euro.
Steigende Kosten durch Beitragsrückstand
Obwohl viele Versicherungen unbezahlt sind, nehmen Versicherte dennoch Leistungen in Anspruch, da diese von den privaten Krankenversicherungen nicht verwehrt werden dürfen. Betroffene klagen nun darauf, dass sich das Jobcenter auch an den verbleibenden Kosten beteiligt, denn schließlich würden die Krankenversicherungskosten gesetzlich Versicherte auch vollständig übernommen.
Bundessozialgericht mit Urteil im Januar 2011
Im Januar 2011 wird hierzu eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts erwartet, in der die Bundesregierung wohl aufgefordert wird, den Differenzbetrag zu erstatten. Die FAZ berichtet in ihrer Ausgabe von 25. November 2011, dass Bundesarbeits-Ministerin Ursula von der Leyen angeblich plant, privat versicherte Hilfebedürftige in die gesetzliche Krankenversicherung zu überführen. So könnte das Finanzierungsproblem gelöst werden.
FDP für Verbleib der ALG-2 Empfänger in private Krankenversicherung
Die FDP jedoch ist gegen eine Zwangsüberführung in die gesetzliche Krankenkasse. Ebenso wie der PKV-Verband der privaten Krankenversicherung fordert die Partei, dass die Bundesregierung die vollständigen Beiträge für die private Krankenversicherung trägt. Dies würde Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro bedeuten. Sollte sich diese Regelung jedoch durchsetzen, sind auch Forderungen der gesetzlichen Krankenkasse zu erwarten, die die aktuellen Beiträge für Hartz-IV-Empfänger von 126 Euro ebenfalls kritisiert, denn die Pro-Kopf-Ausgaben der GKV werden mit 261 Euro angegeben.
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