Private Krankenversicherung: Arbeitgeberzuschuss 2011 angepasst

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung 2011
Neuregelungen der Krankenversicherung im Zuge der Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform bringt einige wichtige Neuregelungen mit sich.So wurde nicht nur der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent angehoben und den Krankenkassen die Möglichkeit weiterer und höherer Zusatzbeiträge eingeräumt. Auch der Höchstbeitrag im PKV Basistarif ist damit angestiegen und der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestelllte und Arbeitnehmer wurde durch die Verkürzung der Wartezeit erheblich vereinfacht.
Arbeitgeberzuschuss 2011 zur PKV bei maximal 271,01 Euro/Monat
Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Krankenversicherung-Zuschuss von seinem Arbeitgeber. Auch nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung besteht dieser Anspruch weiter. Allerdings wird dieser für die PKV-Beiträge anders ermittelt. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse stellt hier nicht die Einkommenshöhe sondern die Beitragshöhe zur PKV die Berechnungsgrundlage.
Die Beitragsbemessungsgrenze regelt, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss maximal sein kann. Diese Entgeltgrenze liegt in 2011 bei 3.712,50 pro Monat. Damit ergibt sich ein Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses von 271,01 pro Monat als Arbeitgeberanteil, die Differenz ist als Arbeitnehmeranteil vom Versicherten selbst zu entrichten.
Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2011
Auch für die Pflegeversicherung steht den Arbeitnehmern ein Arbeitgeberzuschuss zu. Dieser liegt für 2011 bei maximal 36,20 pro Monat. Damit ergibt sich für Angestellte und Arbeitnehmer ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung von 307,21 Euro pro Monat. Ist ein geringerer Versicherungsbeitrag zu entrichten, ergeben sich entsprechend geringere Zuschüsse.
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