Private Krankenversicherung: Arbeitgeberzuschuss 2011 angepasst

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung 2011

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung 2011

Angestellte und Arbeitnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung, unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung ( PKV ) versichert sind. Die Berechnungsgrundlage für den Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlichen Krankenkasse ist recht einfach und orientiert sich am Einkommen des Arbeitnehmers bzw. an der Beitragsbemessungsgrenze. Im Vergleich dazu ist für den Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung lediglich die Beitragshöhe der PKV maßgeblich. Für die private Krankenversicherung ergibt sich in 2011 ein Arbeitgeberzuschuss (Arbeitgeberanteil) von 7,3 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen.

Neuregelungen der Krankenversicherung im Zuge der Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform bringt einige wichtige Neuregelungen mit sich.So wurde nicht nur der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent angehoben und den Krankenkassen die Möglichkeit weiterer und höherer Zusatzbeiträge eingeräumt.  Auch der Höchstbeitrag im PKV Basistarif ist damit angestiegen und der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestelllte und Arbeitnehmer wurde durch die Verkürzung der Wartezeit erheblich vereinfacht.

Arbeitgeberzuschuss 2011 zur PKV bei maximal 271,01 Euro/Monat

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Krankenversicherung-Zuschuss von seinem Arbeitgeber. Auch nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung besteht dieser Anspruch weiter. Allerdings wird dieser für die PKV-Beiträge anders ermittelt. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse stellt hier nicht die Einkommenshöhe sondern die Beitragshöhe zur PKV die Berechnungsgrundlage.

Die Beitragsbemessungsgrenze regelt, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss maximal sein kann. Diese Entgeltgrenze liegt in 2011 bei 3.712,50 pro Monat. Damit ergibt sich ein Höchstbetrag des Arbeitgeberzuschusses von 271,01 pro Monat als Arbeitgeberanteil, die Differenz ist als Arbeitnehmeranteil vom Versicherten selbst zu entrichten.

Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2011

Auch für die Pflegeversicherung steht den Arbeitnehmern ein Arbeitgeberzuschuss zu. Dieser liegt für 2011 bei maximal 36,20 pro Monat. Damit ergibt sich für Angestellte und Arbeitnehmer ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung und Krankenversicherung von 307,21 Euro pro Monat. Ist ein geringerer Versicherungsbeitrag zu entrichten, ergeben sich entsprechend geringere Zuschüsse.

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