Private Krankenversicherung: Absenkung des Rechnungszins im Gespräch
Die private Krankenversicherung berechnet auch schon jungen Versicherten die sogenannten Altersrückstellungen. Diese sollen ein finanzielles Polster für die steigenden Ausgaben im Alter bieten und so erheblichen Beitragssteigerungen vorbeugen. Doch reichen die jetzigen Altersrückstellungen überhaupt aus.
Stabiler Rechnungszins auf Dauer nicht tragbar
Im Gespräch mit dem Handelsblatt äußerte sich Prof. Dr. Jürgen Wasem, Inhaber des Lehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen, zu den Auswirkungen des Zinssturzes für die privaten Krankenversicherer. Besonders in Hinblick auf die Altersrückstellung hat das derzeit niedrige Zinsniveau Auswirkungen. Denn laut Wasem werden die Altersrückstellungen nicht nur angespart, sie werden auch verzinst. Der Rechnungszins hierfür liegt ungeachtet der Zinsentwicklungen seit dem Zweiten Weltkrieg bei 3,5 Prozent. Diese müssen von den Krankenversicherungsgesellschaften jedoch erst einmal erwirtschaftet werden, was angesichts der derzeitigen Zinslage schwierig ist.
Anpassungen wie beim Garantiezins
Bisher haben die privaten Krankenversicherer an dem unverändert hohen Rechnungszins festgehalten. Schließlich lassen sich damit für die Versicherten niedrigere Prämien gewährleisten. Allerdings dürfte es den Gesellschaften laut Wasem nicht nur schwer fallen, die versprochenen Zinserträge zu erwirtschaftet, auch ist bisher kein Inflationsausgleich vorgesehen. Er schlägt deshalb eine Senkung des Zinssatzes vor. Als Beispiel hierfür nennt er den Garantiezins der Lebensversicherungen. Dieser ist in den letzten Jahren immer wieder gesenkt worden und liegt nun bei 1,75 Prozent. Bei der privaten Krankenversicherung dürfte eine Absenkung auf 2,5 Prozent ausreichen. Diese hätte allerdings erhebliche Beitragssteigerungen im zweistelligen Prozentbereich für die Privatversicherten zufolge. Auch würden Neukunden die höheren Prämien zu spüren bekommen, wodurch es für die Gesellschaften schwieriger würde neue Versicherte zu werben.
Gesetzgeber sollte handeln
Allerdings ist die Absenkung des Rechnungszinses – und sei es nur zeitweise – die einzige Möglichkeit für die Krankenversicherer demografiefest zu bleiben und auch älteren Versicherten bezahlbare Prämien zu ermöglichen. Es sei jedoch aufgrund des starken Wettbewerbs zwischen den Gesellschaften kaum zu erwarten, dass diese den Rechnungszins selbst senken würden. Vielmehr müsse hier der Gesetzgeber eingreifen.
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