PKV-Wechsel: Risikozuschlag kann Krankenversicherung teuer machen
Beschäftigte können durch die neue Gesundheitsreform seit Januar 2011 wieder leichter in die Private Krankenversicherung wechseln. Allerdings ist der Wechsel zwischen den Versicherungssystemen nicht immer so einfach, wie viele Arbeitnehmer denken. Mitunter droht der Plan von einer günstigen und leistungsfähigen Krankenversicherung wie ein Kartenhaus zusammenzufallen. Insbesondere Neukunden mit Vorerkrankungen müssen sich beim PKV-Wechsel auf Probleme mit der neuen Krankenversicherung einstellen.
Leichter Wechsel seit 2011
Zum Jahreswechsel erhöhte die Bundesregierung nicht nur den allgemeinen Beitragssatz zur GKV.
Allerdings müssen sich Neukunden auch auf die Besonderheiten der privaten Krankenversicherung einstellen. Insbesondere die Gesundheitsfragen können zu Hürde werden. Vorerkrankungen führen in der PKV zu Aufschlägen. Schließlich entsteht dem Versicherer durch die Erkrankung ein höheres Risiko, weshalb auch der Beitrag angehoben werden kann. Diese Risikozuschläge können die PKV-Prämie sogar verdoppeln.
Risikozuschläge mitunter dauerhaft
Ein weiteres Problem: Die Risikozuschläge können nach dem Ausheilen der Erkrankung wieder reduziert werden. Allerdings besteht dazu keine zwingende Pflicht. Erst kürzlich hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem solchen Fall gegen den Privatversicherten entschieden. Neueste Erkenntnisse in der medizinischen Forschung sind für die Prämienberechnung nicht zwingend von Bedeutung. Eine Tatsache, die Betroffene zum Nachdenken anregen sollte.
Speziell Krankheiten, die zwar vorhanden sind, aber keine Beschwerden nach sich ziehen, sind besonders betroffen. Im vor dem OLG Karlsruhe verhandelten Fall handelte es sich genau um so einen Fall. Risikozuschläge können sich in der PKV also zum Nachteil für den Patienten entwickeln. Betroffene sollten über einen Makler vor dem eigentlichen Wechsel daher eine anonyme Anfrage nach der Beitragshöhe stellen und sich erst dann entscheiden.
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