Private Krankenversicherung der DEVK: Basisschutz versus Komfortschutz
Die
DEVK Krankenversicherung wurde ursprünglich als Versicherungsgesellschaft für Eisenbahner gegründet, heute steht sie allen Interessenten offen. Die
private Krankenvollversicherung bei der DEVK kann in unterschiedlichen Varianten abgeschlossen werden, wobei der
Basisschutz in Bezug auf Arzt- und Krankenhausleistungen lediglich die Unterbringung im Zweibettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung durch den gewählten Arzt gegenüber der
Komfortvariante ausschließt.
Die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung werden in beiden Tarifen vollständig erstattet.
Für die Erstattung von Zahnersatz hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen einem Tarif mit einer Erstattung in Höhe von 85 Prozent oder einem Versicherungstarif mit einer Erstattung von 50 Prozent bei entsprechend reduzierten Monatsbeiträgen.
Psychotherapeutische Behandlungen werden zu 75 Prozent erstattet, die grundsätzliche Beschränkung auf dreißig Sitzungen im Jahr kann in Einzelfällen aufgehoben werden.
Bei Sehhilfen erstattet die DEVK Krankenversicherung die Kosten für die Gläser sowie für Kontaktlinsen vollständig, während die Erstattung für Fassungen auf 200 Euro im Jahr beschränkt ist. Die Kosten für Arznei- und Heilmittel werden vollständig von der Versicherung übernommen.
Die private Krankenversicherung (PKV) der DEVK gilt weltweit, die weltweiten Leistungen schließen den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport aus dem Ausland ohne Einschränkung ein.
Ein Tagegeld kann als Krankenhaus- oder
Krankentagegeld bei Bedarf zusätzlich abgeschlossen und in seiner Höhe frei gewählt werden.
31. März 2010
Kategorie/n: PKV