PKV: Gutverdiener können Kinder nicht beitragsfrei versichern

Krankenversicherung für die Familie

Familienversicherung vor dem Aus

Eltern, die im Rahmen der GKV krankenversichert sind, können den Nachwuchs beitragsfrei in der Familienversicherung absichern. Privatpatienten steht diese Möglichkeit nicht offen. Vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe versuchte eine Mutter jetzt, die Regelungen zu kippen. Allerdings ohne Erfolg. Eltern, die in beiden Systemen (PKV und GKV) vertreten sind, müssen nach wie vor Beiträge für ihre Kinder einplanen.

Keine Familienversicherung für Gutverdiener

Besserverdienende können sich privat versichern. Eine Tatsache, die ca. zehn Prozent der Deutschen nutzen.

Allerdings geben Privatpatienten einige Vorteile der GKV auf – wie die Familienversicherung. Eine Mutter mit vier Kindern hatte vor dem Bundesverfassungsgericht versucht, eine Kehrtwende in Bezug auf die beitragsfreie Familienversicherung zu erreichen. Denn obwohl sie in der GKV abgesichert ist, konnte der Nachwuchs nicht in die Familienversicherung eintreten.

Gegenüber Unverheirateten sah die Frau daher eine deutliche Ungleichbehandlung. Hintergrund: Sie war mit einem Rechtsanwalt verheiratet und dieser Mitglied der PKV. Allerdings teilten die Richter die Rechtsauffassung der Mutter nur teilweise. Zwar sei die Ungleichbehandlung deutlich zu erkennen, eine Entscheidung und Revision bestehender Urteile hielt das Verfassungsgericht aber nicht für nötig. Kernargument der Richter: Durch die Absetzbarkeit der Versicherungsprämien über die Einkommenssteuer hat der Gesetzgeber für einen finanziellen Ausgleich gesorgt (Az.: 1 BvR 429/11).

Kinder in der PKV

Mit dem Abweisen der Klage hält das Bundesverfassungsgericht an Entscheidungen aus der Vergangenheit fest. Welche Bedeutung hat diese Tatsache für Eltern, in denen ein Elternteil in der gesetzlichen Krankenversicherung, der andere Elternteil aber Mitglied der PKV ist? Die generelle Aussage, Familien mit dieser Konstellation müssen Kinder freiwillig gesetzlich oder privat versichern, ist falsch.

Ausschlaggebend ist die Einkommenshöhe des Familienteils, welcher den Schutz der PKV genießt. Erreicht der privat versicherte Elternteil regelmäßig ein Einkommen im Monat, dass mehr als 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt und über dem Einkommen des in der GKV versicherten Elternteils liegt, ist die Familienversicherung nicht mehr möglich. Gerade für Selbständige kann diese Regelung den Weg der Kinder in die Familienversicherung ebnen, wenn sich die Einkommenssituation entsprechend gestaltet.

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