PKV: BVA will freiwillig Krankenversicherten helfen
Wer 2010 mehr als 49.950 Euro verdient hat, für den entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Und damit besteht die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Eine Tatsache, die insbesondere in Bezug auf die Wahltarife in der GKV alles andere als eindeutig ist. Jetzt will das Bundesversicherungsamt denjenigen helfen, die seitens ihrer Krankenkassen am Wechsel gehindert werden.
Streitpunkt Wahltarife in der GKV
Bereits in den vergangenen Tagen machten Zeitungsberichte die Runde, wonach einige Krankenkassen ihre Mitglieder, die versicherungsfrei wurden, nicht haben wechseln lassen.
Allerdings kollidiert diese Ansicht mit der Rechtsauffassung im BVA und der vieler anderer Krankenkassen. In deren Augen ist das Eintreten der Versicherungsfreiheit höher einzustufen als die Bindungsfrist in den Wahltarifen. In einem Rundschreiben informierte das Bundesversicherungsamt die Krankenkassen daher jetzt noch einmal darüber, dass die Bindungsfristen beim Austreten aus der GKV keine Rolle spielen. Seitens der Ersatzkassen wird diese Ansicht allerdings nicht geteilt. So beruft sich etwa der VDEK auf den Ablauf der Mindestbindungsfristen.
BVA will sich in Streit einschalten
Für die Versicherten vorerst ein Patt. Allerdings will sich das Bundesversicherungsamt einschalten. Sofern Mitglieder einer Krankenkasse am Wechsel gehindert werden, sollen sich diese beim BVA melden. Eine weitere Möglichkeit wäre die Klage gegen das Verhalten der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer nicht bis zum Ende der Auseinandersetzung warten, sondern bereits jetzt Eintrittsalter und Gesundheitszustand einfrieren will, dem raten Experten zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.
Alternative Krankenzusatzversicherung
Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Krankenkassen und BVA betrifft nur einen kleinen Teil der gesetzlich Versicherten. Wie sieht es mit dem Rest aus, der unter Umständen ebenfalls die Leistungen der PKV genießen will? 2011 sinkt die Versicherungspflichtgrenze auf 49.500 Euro. Wer davon noch weit entfernt ist, kann die Leistungen der GKV mit einer Zusatzversicherung aufwerten. Insbesondere beim Zahnersatz eine erwägenswerte Alternative.
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