PKV: bei Hartz-4 zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

PKV Hartz-4

PKV Hartz-4

Harzt-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, müssen hohe Eigenbeiträge bezahlen, die häufig mit dem Einkommen nicht tragbar sind. Krankenversicherungen bleiben daraufhin unbezahlt, wodurch den privaten Krankenkassen ein hoher Schaden entsteht. Die Politik prüft nun, ob Hartz-IV-Empfänger von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln dürfen, denn die Kosten hier werden von der Regierung vollständig übernommen.

Private Krankenversicherung für Hartz-4 Empfänger kaum bezahlbar

Aktuell übernehmen die Jobcenter für privat versicherte Hartz-IV-Empfänger weniger als die Hälfte des anfallenden Krankenversicherungsbeitrags von 290 Euro.

Da die Differenz aus dem derzeitigen Hartz-IV-Satz von 359 Euro kaum zu tragen ist, rechnen die privaten Krankenkassen bis zum Ende des Jahres mit Beitragsrückständen von 400 Millionen Euro. Viele Versicherungen befürchten, dass sich dieser Betrag in den kommenden Jahren weiter erhöhen wird. Aus diesem Grund fordern sie die Bundesregierung auf, endlich eine Regelung zu treffen und auch den Restbetrag für Privatversicherte vollständig zu übernehmen.

Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Diese Kostenübernahme würde jedoch große Löcher in den Bundeshaushalt reißen, weshalb die Politik eine andere Lösung bevorzugt. Sie prüft derzeit, ob Hartz-IV-Empfänger nicht wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln können. Ein solcher Wechsel ist aktuell ausgeschlossen, wenn Versicherte das 55. Lebensjahr überschritten haben. Durch diese Regelung will die Politik verhindern, dass junge, gesunde Versicherte in die Privatversicherung wechseln, im Alter dann aber bei höheren Beiträgen in die gesetzliche Versicherung zurückkehren.

Entscheidung offen

Aktuell ist noch nicht sicher, wie die Entscheidung der Bundesregierung ausgehen wird. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung würde nur geringe Mehrkosten verursachen, da nur wenige tausend Menschen von der Regelung betroffen sein würden. Die Zahlung der Kostendifferenz hingegen würde etwa 20 Millionen Euro kosten. Gleichzeitig könnte diese Kostenübernahme auch die gesetzlichen Krankenkassen auf den Plan rufen, die bereits seit Jahren die zu geringen Zuschüsse der Regierung für Hartz-IV-Empfänger bemängelt.

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