PKV: BdV berichtet von Hinhaltetaktik bei Tarifwechsel

Kunden bei PKV Tarifwechsel mit Problemen
[14.12.2011] Wenn zum Ende des Jahres in der privaten Krankenversicherung die Beitragsanpassungen für 01.01.2012 bekannt gegeben werden, machen sich besonders die Versicherten Gedanken, ob ein Tarifwechsel sinnvoll wäre, die von Beitragserhöhungen betroffen sind. Doch der Aufwand und das drohende Beitragsminus veranlassen die privaten Versicherer oft dazu, den Wechselwilligen wenig Unterstützung entgegen zu bringen. Der BdV spricht laut „aerztezeitung.de“ sogar von einem System.
Versicherte haben das Recht auf Tarifwechsel
[Berlin] Bei Beitragsanpassungen haben Versicherte in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, was auch die Möglichkeit eröffnet, innerhalb der eigenen Versicherung ohne Nachteile den Tarif zu wechseln.
Für private Krankenersicherungen sind Tarifwechsel jedoch alles andere als positiv. Geht damit doch nicht nur ein verwaltungstechnischer Mehraufwand einher – auch ist in den meisten Fällen mit geringeren Beitragseinnahmen zu rechnen, was den Gewinn der Versicherungsgesellschaft schmälert. Um die Versicherten daher von einem Tarifwechsel abzubringen, halten die Versicherungsgesellschaften die Verbraucher laut BdV-Justiziar Hajo Köster so lange wie möglich hin. Verbraucherschützer berichten von teilweise Monate andauernden Prozeduren – bis schließlich der Wechsel vollzogen wird. Dies Mauertaktik scheint in manchen Fällen sogar zu funktionieren.
Verbraucherschützer raten zur Hartnäckigkeit
Der Verbraucherschützer Hajo Köster erklärt daher, dass sich Verbraucher bei einem Tarifwechsel auf einen harten Kampf einstellen müssen und hartnäckig bleiben sollten. Verbrauchern, die in einem derartigen Fall stecken, rät Hajo Köster dazu, einen Brief an die eigene Gesellschaft zu verfassen und darin explizit auf das Wechselrecht mit Verweis auf den § 204 VVG hinzuweisen und um eine Antwort bis zu einem bestimmten Datum zu bitten.
Sollte dies keine Wirkung erzielen, können sich Versicherte an Verbraucherzentralen wenden. Verbraucherschützer und Versicherungsexperten verlangen zudem eine gesetzliche Regelung, in der die Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Kunden auf mögliche günstigere Alternativen in Zusammenhang mit Beitragsanpassungen hinzuweisen.
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