Private Krankenversicherung für Angestellte im Vergleich

Angestellte und Arbeitnehmer können sich in der Privaten Krankenversicherung versichern, sofern das Bruttoeinkommen in den letzten drei vorangegangenen Jahren die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 48.150 Euro im Jahr überschreitet. In diesem Falle profitieren Angestellte und versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnhmer nicht nur von deutlich geringeren Beiträgen, sondern auch von weitaus umfangreicheren Versicherungsleistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Ein Wechsel von der GKV in die PKV lohnt sich für Angestellte also in zweifacher Sicht.

Machen Sie hier als Angestellter einen Private Krankenversicherung Vergleich und ermitteln Sie die günstigsten Tarife mit optimalen Leistungen. Der Vergleich ist kostenlos und unverbindlich.

Private Krankenversicherung Rechner

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung bei Angestellten

Angestellte und Arbeitnehmer sind eigentlich im Rahmen der deutschen Sozialversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Allerdings besteht unter Umständen die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln und dabei von den verschiedenen Vorteilen der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Vor allem die höheren Leistungen, die bei oft niedrigeren Prämien angeboten werden, überzeugen viele Angestellte von einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Die Prämien werden dabei bis zu einem festgelegten Höchstbetrag je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Damit unterscheidet sich die Finanzierung der PKV nicht von der Finanzierung der Beiträge für die gesetzliche Versicherung.

 Die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte und Arbeitnehmer

Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, um als Angestellter in die private Krankenversicherung zu wechseln. Hierzu gehört beispielsweise, dass das Bruttoeinkommen des Versicherten in drei aufeinander folgenden Jahren die vom Gesetzgeber festgelegte Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Im Jahr 2010 wurde die Versicherungspflichtgrenze auf 49.950 Euro Jahreseinkommen festgelegt. Wer als Arbeitnehmer bzw. Angestellter wieder unter diese Versicherungspflichtgrenze fällt, wird umgehend wieder versicherungspflichtig und muss wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Angestellte, die jedoch die Voraussetzungen erfüllen, können sich durch Antrag bei ihrer Krankenkasse von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und so von einem Wechsel in die PKV profitieren.

Private Krankenversicherung Rechner und PKV Test für Angestellte und Arbeitnehmer

Aufgrund der Vielzahl von Angeboten ist es jedoch notwendig, diese einem KV-Vergleich zu unterziehen, der über einen PKV Rechner online möglich ist. Beachtet werden sollten dabei allerdings auch die Leistungen, die der jeweilige Vertrag bietet, um ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen und optimal versorgt zu sein. Durch den Einschluss von Selbstbehalten können die Prämien zusätzlich reduziert werden. Ein Test unabhängiger Experten kann helfen, die einzelnen Leistungen einem Vergleich zu unterziehen.