PKV: Änderungen bei Provisionsdeckelung geplant
In den Medien hat die Höhe der Vermittlerprovisionen für die PKV in letzter Zeit hohe Wellen geschlagen. Wie das Magazin „cash.online“ jetzt berichtet, soll es bei den geplanten Regelungen zur Provisionsdeckelung einige Änderungen geben. Davon betroffen ist die Höhe der Vergütungen sowie die Haftung der Vermittler, wenn ein Kunde den Versicherungsvertrag vor Ablauf einer Mindestfrist wieder kündigt.
18 Monatsbeiträge überzogen
Entzündet hatte sich die Auseinandersetzung um die Höhe der Provisionen unter anderem an deren Höhe.
Darüber hinaus soll auch die Haftung der Makler klarer geregelt werden. Bereits Branchenvertreter machten sich für eine stärkere Trennung einzelner Bereiche stark. Kündigt ein Versicherter den Vertrag aus freien Stücken – ohne Zutun des Maklers – greift die neue Maklerhaftung von bis zu 60 Monaten nicht, so cash.online“.
Provisionsdeckel kommt später
Welche Änderungen warten noch auf die Makler und die PKV-Branche? Seitens der Bundesregierung wollte man die Neuerungen, welche ins GKV-VStG (Versorgungsstrukturgesetz als Reaktion auf den Ärztemangel) gepackt werden sollen, ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten lassen. Allerdings sieht es nun so aus, als würde man in Berlin der Branche mehr Zeit geben wollen.
Statt bereits zum 1. Januar 2012 für frischen Wind im Bereich der Vermittlung einer privaten Krankenversicherung zu sorgen, sollen PKV
und Makler bis 1. April 2012 Zeit bekommen, um die Vertriebsstrukturen den Änderungen anzupassen. Auch wenn die jetzt bekannt gewordenen Änderungen sicher den Maklern entgegenkommen – wirklich damit zufrieden sein werden sie nicht, beschneidet die Bundesregierung damit doch deren Verdienstmöglichkeiten. Eine denkbare Folge: Der Wettbewerb um jeden zahlenden Neukunden wird für die Makler noch härter.
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