Leistungen der privaten Pflegeversicherung
Um den Versicherten die teilweise finanzielle Absicherung im Pflegefall zu gewährleisten, sind die Leistungen der privaten Pflegeversicherung ebenso wie beim gesetzlichen Pendent per Gesetz vorgeschrieben. Die Leistungen beider Pflegeversicherungsvarianten sind daher kaum unterschiedlich. Pflegekosten werden bei der privaten Pflegeversicherung dann geleistet, wenn der Betroffene die Pflegebedürftigkeit über einen Zeitraum von sechs Monaten belegen kann. Als pflegebedürftig gelten dabei alle Menschen, die ihren Alltag nicht mehr allein meistern und einen täglichen Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten beanspruchen. Mindestens 45 Minuten hiervon müssen jedoch auf die Grundversorgung fallen, so dass längere Einkäufe, Hauswirtschaft und sonstiger Zeitaufwand nur minimal berechnet wird. Wie auch die gesetzliche Pflegeversicherung unterscheidet die private Versicherung drei Pflegestufen, von denen schließlich die Höhe der jeweiligen Geldleistung abhängig ist.
Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden, ebenso wie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, nach dem Alter bei Vertragsabschluss sowie dem Geschlecht des Versicherten bestimmt. Auch der Gesundheitszustand spielt eine wesentliche Rolle, denn bereits erkrankte Menschen müssen mit höheren Beiträgen rechnen. Arbeitnehmer und Angestellte können 50% dieser Beiträge durch ihren Arbeitgeber finanzieren lassen. Lediglich in Sachsen übernimmt der Arbeitgeber nur 25% der Kosten für die Pflegeversicherung.
Zwar gibt es für Kinder und Jugendliche in der privaten Krankenversicherung keine beitragsfreie Familienversicherung, im Rahmen der Pflegeversicherung sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr ohne eigenes Einkommen jedoch beitragsfrei mitversichert. Immatrikulierte Studenten können die kostenfreie Pflegeversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr nutzen, sofern deren Einkommen die Grenze von 400 Euro pro Monat nicht überschreitet.
Weiterführende Informationen zur privaten Pfelgeversicherung