Pflegegeld in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Die Voraussetzungen zum Erhalt des Pflegegeldes und dessen Höhe
Pflegebedürftige, die das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragen wollen, müssen für dessen Erhalt einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Pflege tatsächlich zu Hause durchgeführt wird, und zwar entweder durch Angehörige oder aber durch ehrenamtliche Pfleger. Damit der Versicherte die von ihm benötigte Pflege auch tatsächlich erhält, gehört zu den weiteren Voraussetzungen, dass die Pflege in geeigneter Weise sowie in geeigneter Umgebung erfolgt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Betroffene noch durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes untersucht, der die Schwere der Pflegebedürftigkeit anhand der Einstufung in Pflegestufen beurteilt. Seit Juli 2008 erhalten Pflegebedürftige, die in die Pflegestufe I eingestuft wurden, einen monatlichen Betrag von 205 Euro ausgezahlt. Im Fall der Pflegestufe II erhalten Betroffene monatlich 410 Euro, bei der Pflegestufe III erhöht sich die Monatsleistung auf 665 Euro.
Erhöhung des Pflegegeldes
Da die private Pflege hohe Kosten verursacht, die durch die Leistungen der Pflegeversicherung kaum ausgeglichen werden können, wurde im Rahmen der Gesundheitsreform beschlossen, die Leistungen des Pflegegeldes bis zum Jahr 2012 sukzessive zu erhöhen. In jedem Jahr erhalten Versicherte dabei eine um 10 Euro erhöhte Leistung, so dass ab dem Jahr 2012 für die Pflegestufe I 235 Euro, für die Pflegestufe II 440 Euro und für die Pflegestufe III 700 Euro monatlich ausgezahlt werden.
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