Grundlagen zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Bereits seit Jahren ist in Deutschland ein demografischer Wandel zu beobachten. Die Gesamtbevölkerung wird dabei immer älter, wobei durch das zunehmende Lebensalter auch immer häufiger Menschen pflegebedürftig werden. Sie können sich dabei nur noch schwer selbst versorgen und brauchen sowohl im Alltag als auch bei der medizinischen Betreuung Hilfe. Diese Hilfe leistet seit dem Jahr 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung, die als Pflichtversicherung zum Sozialversicherungssystem gehört. Sie ist organisatorisch der gesetzlichen Krankenversicherung zugegliedert, so dass jeder gesetzlich Krankenversicherte auch Mitglied der Pflegeversicherung ist.
Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich, wie die übrigen Beiträge zu den Sozialversicherungen, nach den Bruttoeinkommen der Versicherten. Der Beitrag beträgt seit Juli 2008 1,95% des Bruttoeinkommens, für Versicherte ohne eigene Kinder erhöht sich dieser Beitrag um 0,25%. Für Ehepartner und Kinder, die kostenlos im Rahmen der Familienversicherung versichert sind, fallen keine separaten Beiträge an.
Leistungen und Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Betroffene die Pflegebedürftigkeit nachweisen. Nachdem Leistungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung beantragt wurden, erfolgt daher eine Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, kurz MDK. Die Gutachter des MDK prüfen dabei im Auftrag der Krankenkassen, ob und in welchem Umfang die Pflegebedürftigkeit vorliegt und stufen den Betroffenen in eine der drei Pflegestufen ein.
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich nämlich an diesen Pflegestufen, denn je höher der Bedarf des Betroffenen, desto höher sind auch die Leistungen. Der Antragsteller kann dabei zwischen Sachleistungen, Geldleistungen oder aber einer Kombination aus beidem wählen. Im Fall einer Geldleistung, des Pflegegeldes, wird die Pflege privat organisiert, bei Sachleistungen übernimmt ein Pflegedienst die Pflege der Betroffenen. Die hierbei anfallenden Kosten werden dann von der Pflegeversicherung direkt an den Pflegedienst geleistet.
Weiterführende Informationen zur Pflegeversicherung