Pfizer unterliegt Krankenkassen vor Bundessozialgericht

Pfizer Medikament weiterhin teuer

Pfizer Medikament weiterhin teuer

Patienten müssen für das Cholesterin-Medikament Sortis auch weiterhin hohe Zuzahlungen leisten. Der Pharmakonzern Pfizer unterlag vor dem Bundessozialgericht mit einer Klage gegen die Einstufung des Arzneimittels in die Gruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer. Mit der Einstufung verbunden sind geringe Festbeträge für das Arzneimittel Sortis. Patienten, die das Cholesterin-Medikament einnehmen, müssen auch weiterhin den Differenzbetrag aus eigener Tasche bezahlen.

BSG bestätigt Festbetrag für Sortis

Mit der Entscheidung (Az: B 1 KR 7/10 R und B 1 KR 10/10 R) stärkte das Bundessozialgericht die Position der gesetzlichen Krankenkassen.

Durch die Rechtmäßigkeit der Einstufung des Medikaments in die Gruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer muss die GKV keine Mehrausgaben in Milliardenhöhe für das Präparat fürchten. Der Pharmakonzern Pfizer ist dagegen auch weiterhin von der Wirksamkeit seines Medikaments überzeugt. Preissenkungen sind nicht vorgesehen.

Sortis enthält den Wirkstoff Atorvastatin und bringe laut Pfizer gegenüber anderen Wirkstoffen aus der Gruppe der Statine entscheidende therapeutische Vorteile für rund 150.000 Patienten. Eine Ansicht, der weder die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung noch die Richter des BSG folgen konnten. Aufgrund der fehlenden eindeutigen Faktenklage zu den angeführten Vorteilen von Atorvastatin hielt das Bundessozialgericht die Einordnung des Medikaments für richtig. Und erteilte dem Pharmakonzern sowie dem mitklagenden gesetzlich Versicherten eine Abfuhr.

Hohe Zuzahlungen für Patienten

Für die gesetzliche Krankenversicherung ist das Urteil ein milliardenschweres positives Signal. Und bestätigt die Ansicht, wonach Atorvastatin gegenüber anderen Statinen keine signifikanten Vorteile erzielt. Versicherte der GKV müssen dagegen auch weiterhin in die eigene Tasche greifen, falls sie das Medikament Sortis einnehmen wollen. Der Cholesterin-Synthese-Hemmer schlägt je nach Packungsgröße mit einem dreistelligen Betrag zu Buche, der durch Betroffene aus eigener Tasche finanziert werden muss.

Klage durch mehrere Instanzen

Vor der Entscheidung des Bundessozialgerichts hatten sich der Pharmakonzern und der Versicherte durch mehrere Instanzen geklagt. Wie das Urteil beweist, ohne Erfolg. Für den Konzern ging es dabei um viel Geld. Der Marktanteil des Atorvastatin-Medikaments brach von 2004 bis 2009 massiv ein. Sortis ist allerdings nicht das einzige Medikament, für das teure Zuzahlungen fällig werden. Auch andere Arzneimittel können für Versicherte der GKV zu einer empfindlichen Belastung werden.

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