Patientenrechte: Stärkerer Schutz nimmt Gestalt an

In Zukunft mehr Patientenrechte

Neues Gesetz unterstützt Patienten

Was passiert eigentlich, wenn Ärzte Fehler in der Behandlung eines Patienten machen. In solchen Fällen beginnt nicht selten ein langwieriger Gang durch verschiedene Instanzen. Für die Betroffenen eine doppelte Belastung. Auf der einen Seite leiden sie unter den Behandlungsfehlern. Und auf der anderen Seite unter dem Verfahren, das sie von einer Stelle zur nächsten schiebt. Mit dem Entwurf zum neuen Patientenrechtegesetz soll damit jetzt Schluss sein. Und es sollen die Rechte der Patienten gestärkt werden.

Regierung bewegt sich endlich

Mit dem Gesetz, sofern es denn wie geplant verabschiedet wird, bewegt sich die Bundesregierung endlich ein Stück in die richtige Richtung.

Schätzungen zufolge sind pro Jahr eine Million Patienten von Behandlungsfehlern betroffen. Und die Betroffenen stehen vor großen Problemen. Wie sollen sie dem Arzt einen Behandlungsfehler nachweisen? Auf eine komplette Beweislastumkehr, wie von manchem Kritiker der „Götter in Weiß“ befürwortet, verzichtet der Entwurf zwar.

Aber mit dem neuen Patientenrechtegesetz soll es zumindest bei schweren Behandlungsfehlern zu einer Beweislastumkehr kommen. Dann müsste der Leistungserbringer, sprich der Arzt, den Nachweis führen, dass er den Patienten richtig behandelt hat. Parallel zu dieser Veränderung sollen aber noch weitere Regelungen in das neue Gesetz einfließen, die auch den Umgang betroffener Patienten mit den Krankenkassen und Versicherungsträgern regeln.

Hilfe für Patienten von den Krankenkassen

Ob und wie Betroffene genau seitens der Kassen unterstützt werden, wenn es Behandlungsfehler geht, ist bisher nur eine vage Vermutung. Allerdings scheint sich abzuzeichnen, dass die bisherige „Kann-Regelung“ in eine „Soll-Regelung“ umgewandelt wird. Wesentlich weiter geht das neue Patientenrechtegesetz allerdings an anderer Stelle. Beantragt ein Patient gewisse Leistungen und kommt die Krankenkasse nicht schnell genug hinterher, hat sie das Nachsehen. Verstreicht die Frist, soll die Leistung als gewährt gelten.

Nach wie vor Lücken im System

Das Patientenrechtegesetz ist ein erster Schritt, der dem Patienten mehr Rechte verschaffen soll. Allerdings ist der Entwurf nur ein Kompromiss. Und kann deshalb auch nur als erster Schritt in die richtige Richtung gelten. Insbesondere das Zusammenspiel aus Interessen der Ärzte, Versicherungen und Schadenersatz muss in Zukunft stärker auf das Bedürfnis der Patienten ausgerichtet sein.

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