Paracetamol verschreibungspflichtig: weniger Selbstmorde!
Verschreibungspflicht bei Schmerzmittel Paracetamol ab 10Gramm
Bei Paracetamol handelt es sich um ein schmerzstillendes und fiebersenkendes Arzneimittel, welches in Deutschland und den meisten anderen europäischen Staaten keiner generellen Verschreibungspflicht unterliegt. Da eine Überdosis dieses Arzneimittels jedoch wiederholt als Mittel für Selbststötungen verwendet wurde, stellte der Gesetzgeber das Medikament im April 2009 unter die Verschreibungspflicht, sofern die abgegebene Packung mehr als 10 Gramm des Wirkstoffes enthält. Statistiken sagen aus, dass seitdem die Anzahl der mit Paracetamol versuchten Selbstmorde signifikant zurückgegangen sei.
Angesichts dessen, dass zumindest in Städten und größeren Gemeinden der Erwerb mehrerer Packungen des Medikamentes recht einfach ist, überrascht der Erfolg der Verschreibungspflicht, zumal in der Haupteinkaufsstraße einiger Städte zehn oder zwanzig Apotheken auf engstem Raum zu finden sind.
Eine Selbstbehandlung mit Paracetamol ist grundsätzlich möglich, wenn einige Grundregeln beachtet werden. Zunächst darf das Medikament nicht während einer bestehenden Schwangerschaft oder während des Stillens verwendet werden, des Weiteren ist ein bestehender Leberschaden eine wichtige Gegenanzeige.
Generell ist zu bedenken, dass ein Schmerzmittel immer nur die Symptome bekämpft, so dass bei anhaltenden Schmerzen unbedingt ein Arzt aufzusuchen ist, damit die Ursache für die bestehenden Schmerzen ermittelt und anschließend behandelt werden kann.
Nur bedingt nützlich ist Paracetamol bei mit einer Entzündung verbundenen Schmerzen, da das Medikament kaum entzündungshemmend wirkt.
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