Öffnungsklausel: Ärztekammer widerspricht PKV-Untersuchung
Der Streit um die Gebührenordnung der Ärzte geht in eine neue Runde. Nachdem zu Wochenbeginn durch die private Krankenversicherung eine Öffnungsklausel ins Spiel gebracht wurde, widerspricht die Bundesärztekammer dem Ergebnis einer Umfrage. Deren Ergebnis fiel im Sinne des PKV-Verbandes aus. Mehr als die Hälfte der befragten Ärzte sprach sich für eine Öffnungsklausel aus, die Absprachen außerhalb der GOÄ mit der PKV ermöglicht.
Tauziehen zwischen PKV und Ärzten
In der Frage um die neue Gebührenordnung geht es für beide Seiten um viel Geld.
Umfrageteilnehmer für Öffnungsklausel
Befragt wurden für die Studie 200 Mediziner in den Monaten Januar und Februar. Mit 57 Prozent sprach sich die Mehrheit für eine Öffnungsklausel aus. Gleichzeitig fiel die Zustimmung derer, die Qualitätsverträge mit der PKV außerhalb der GOÄ abschließen würden, mit 70 Prozent noch höher aus. Die BÄK kritisierte die Umfrage. Theodor Windhorst bezeichnete es als „grotesk“, bei 200 Ärzten von der absoluten Mehrheit zu sprechen.
Gleichzeitig stößt der Ärztekammer sauer auf, dass die Fragen in ihren Augen verklausuliert gestellt worden. Theodor Windhorst sandte gleichzeitig eine Warnung an seine Kollegen. Die BÄK fürchtet, freie Preisverhandlungen zwischen den Ärzten und der privaten Krankenversicherung würden zu einem ruinösen Wettbewerb führen.
Steigende Beiträge in der PKV vorprogrammiert
In der aktuellen Debatte um die Gebührenordnung spielen viele Interessen eine Rolle. Fakt ist allerdings, dass die Anpassungen dringend notwendig sind. Schließlich sind GOÄ und GOZ bereits in die Jahre gekommen. Der medizinische Alltag in den Praxen hat sich weiterentwickelt, die Abrechnungsverordnung nicht. Privat Versicherte werden sich also auch in Zukunft auf steigende Beiträge in der PKV einstellen müssen. Denn steigen die Honorare für den Arztbesuch, werden die Versicherer dem Patienten in die Tasche greifen.
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