Wirkungsweise der Phytotherapie
Die Phytotherapie oder Pflanzenheilkunde beschäftigt sich mit der Wirkung von Heilpflanzen. Bei ihr handelt es sich um einen Zweig der Naturheilkunde, dessen Methoden in Teilbereichen von nahezu allen Menschen gelegentlich genutzt werden. Wer bei einer Magenverstimmung eine Tasse Kamillentee trinkt oder bei Erschöpfung zum Mate-Tee greift, behandelt sich selbst mit Mitteln der Phytotherapie.
Letztendlich greift auch die Schulmedizin häufig auf Heilpflanzen zurück, wobei sie allerdings bevorzugt einzelne Wirkstoffe isoliert und diese zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet. In der Naturheilkunde kommen hingegen grundsätzlich ganze Pflanzen oder Pflanzenteile zur Anwendung, das Isolieren einzelner Bestandteile widerspricht ihrem Selbstverständnis. Als anerkanntes Naturheilverfahren ist die Pflanzenheilkunde auch im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt, das als Richtlinie für die Kostenerstattung durch die Krankenversicherung dient.
Anwendung der Phytotherapie
Der Anwendungsbereich der Phytotherapie umfasst sämtliche Leiden, sofern keine operative Behandlung erforderlich ist. Die Pflanzen oder Pflanzenteile können auf unterschiedliche Weise dargereicht werden, am bekanntesten sind die Zubereitung als Tee und als Aufguss. Weitere mögliche Formen der Verarbeitung stellen die Herstellung von Tinkturen und Salben dar.
In der heutigen Naturheilkunde werden Heilpflanzen auch häufig zu Tabletten oder Dragees verarbeitet. Die Zulassung von Pflanzen als Medikamente erfordert einen umfassenden Nachweis ihrer Wirksamkeit. Wenn diese nicht nach den Zulassungsregeln erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Pflanzen als Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen, wobei keine Aussagen bezüglich ihrer Heilwirkung getroffen werden dürfen.
Vorteile und Nachteile der Phytotherapie
Die meisten Medikamente der Pflanzenheilkunde sind frei in der Apotheke verkäuflich, so dass ihre Kosten von gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.Die Private Krankenversicherung (PKV) und private Krankenzusatzversicherung erstatten die Kosten, wenn der Versicherungsnehmer einen Vertrag unter Einschluss der Naturheilkunde abgeschlossen hat, in jedem Fall. Bei Verträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welche keine naturheilkundlichen Behandlungen einschließen, erfolgt bei einigen Versicherungsgesellschaften eine Erstattung, wenn das Medikament von einem Arzt als Alternative zu einem (zumeist kostspieligeren) schulmedizinischen Medikament verordnet wurde.
Die Pflanzenheilkunde ist der Bereich der Naturmedizin, welcher auch von vielen schulmedizinisch ausgebildeten Ärzten beherrscht wird. Nicht wenige Hausärzte zeigen ihren Patienten die Vor- und Nachteile eines pflanzlichen und eines schulmedizinischen Arzneimittels auf und überlassen ihnen die Wahl. Die Kosten für das ärztliche Beratungsgespräch werden selbstverständlich von allen Krankenkassen übernommen.
Die Verwendung der gesamten Pflanze oder vollständiger Pflanzenteile bewirkt, dass wesentlich weniger Nebenwirkungen zu verzeichnen sind als bei der Verwendung von Extrakten einzelner Pflanzenbestandteile.