Naturheilverfahren in der Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur wenige naturheilkundliche Behandlungsmethoden abrechnen, üblich ist eine zusätzliche Einschränkung auf bestimmte Diagnosen. Zusätzlich werden nur Leistungen von Ärzten erstattet. In der privaten Krankenversicherung (PKV) kann der Versicherungsnehmer bei den meisten Gesellschaften zwischen Tarifen mit und ohne Einschluss naturmedizinischer Maßnahmen wählen. Zudem bieten viele Gesellschaften Ergänzungstarife für Naturheilverfahren an, welche sich primär an Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen richten. Ein umfassender Versicherungsschutz besteht bei Tarifen, welche sowohl die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker als auch die im Hufeland Verzeichnis gelisteten Therapieformen umfassen.
Das Hufeland Verzeichnis trägt den vollständigen Namen “Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen” und umfasst die Behandlungs- und Diagnose-Verfahren, welche sich in der praktischen Anwendung bewährt haben. Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme einer Behandlungsmethode lautet, dass es für diese nachvollziehbare Lehrmethoden gibt, des Weiteren muss ihre Wirksamkeit erklärbar sein. Herausgegeben wird das Verzeichnis von der Hufelandgesellschaft e.V. Dieser Gesellschaft gehören alle für die Naturmedizin relevanten Ärzteverbände an. Das Verzeichnis liegt in gedruckter Form vor und kann über den Buchhandel bezogen werden.
Bei der Entscheidung für einen konkreten Naturheilkunde Tarif ist zu beachten, dass sowohl bei der PKV-Vollversicherung als auch bei einer Ergänzungsversicherung häufig eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbart wird, ebenso gelten in vielen Tarifen jährliche Erstattungshöchstbeträge.
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