Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Im Entgeltfortzahlungsgesetz wurde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für nicht selbstständig Beschäftigte geregelt. Arbeitnehmer können hierbei auf eine 100%ige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vertrauen, und zwar über einen Zeitraum von sechs Wochen. Selbständige und Freiberufler erhalten keine gesetzliche Lohnfortzahlung. Sie müssen dazu eine separate Krankentagegeldversicherung zu ihrer privaten Krankenversicherung abschliessen.

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht dabei für alle Vollzeitkräfte sowie für in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiter. Auch geringfügig Beschäftigte können von der Lohnfortzahlung Anspruch nehmen. Lediglich Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Werden Arbeitnehmer nacheinander wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, besteht für jede dieser Erkrankungen das Anrecht auf Gehaltsfortzahlung. Erkrankt der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres jedoch an der gleichen Krankheit mehrmals, werden die Zeiten der Lohnfortzahlung addiert. Lediglich dann, wenn zwischen den Erkrankungen ein Zeitraum von sechs Wochen liegt, beginnt die sechswöchige Lohnfortzahlung erneut. Die Gehaltsfortzahlung erfolgt über sechs Wochen vom Arbeitgeber. Danach übernimmt die zuständige Krankenkasse und zahlt das etwas geringere Krankengeld aus.

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