KV Bayern will die Praxisgebühr durch Krankenkassen einziehen

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro, wenn sie erstmals während eines Quartals eine Arztpraxis aufsuchen oder wenn sie ohne Überweisung zu einem weiteren Arzt gehen. Von dieser Regelung bestehen unterschiedliche Ausnahmen, von welchen das Hausarztmodell und das Überschreiten der durch das Einkommen definierten maximalen Zuzahlung am bekanntesten sind.
Die Praxisgebühr wird durch die Arztpraxen eingezogen und von vielen Ärzten auf Grund des bürokratischen Aufwands heftig kritisiert. Für Patienten bedeutet die gegenwärtige Praxis des Gebühreneinzuges durch den Arzt längere Wartezeiten, da besonders beim Hausarzt in den ersten beiden Wochen eines Quartals das zeitraubende Kassieren der Praxisgebühr verstärkt anfällt.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) ist jetzt mit der Forderung nach einer Änderung der Einziehung der Praxisgebühr an die Öffentlichkeit getreten. Gabriel Schmidt sagte als Vize-Vorstand der KVB, dass die Krankenkassen in naher Zukunft das Kassieren der Praxisgebühr selber übernehmen sollen. Nach seiner Auffassung sind bei allen Krankenkassen inzwischen die Strukturen vorhanden, welche den Einzug der Gebühr durch diese ermöglichen. Insbesonders wies Gabriel Schmidt darauf hin, dass spätestens das Erheben der bei vielen Kassen zu zahlenden Zusatzbeiträge belegt, dass die Krankenkassen auch zum selbstständigen Einzug der Praxisgebühr in der Lage seien.

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