Kurversicherung der Barmenia Krankenversicherung
Bei nahezu allen PKV Tarifen der privaten Krankenversicherung sind Kurkosten nicht im Leistungskatalog inbegriffen, diese müssen bei einem entsprechenden Wunsch gesondert versichert werden. Zu diesem Zweck kann wahlweise eine Kurtagegeldversicherung oder eine Kurkostenversicherung abgeschlossen werden. Eine Kurtagegeldversicherung zahlt bei einer Kur den vereinbarten Tagessatz ohne Prüfung der real entstandenen Kosten, während eine Kurkostenversicherung die tatsächlich anfallenden Beträge erstattet.
Bei der Kurkostenversicherung der Barmenia Krankenversicherung ist zwischen Genesungskuren und sonstigen Kuren zu unterscheiden. Genesungskuren finden im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, wobei zwischen der Krankehausbehandlung und dem Kurbginn bis zu sechs Wochen vergehen können. Die Dauer der stationären Behandlung muss für eine Anerkennung der Kur als Genesungskur mindestens zehn Tage betragen haben. Dieser Wert ist kritisch, da einige Verletzungen, welche unbedingt eine sich möglichst unmittelbar anschließende Kurbehandlung erfordern, heute nur eine Woche lang im Krankenhaus behandelt werden.
Eine sonstige Kur wird maximal alle zwei Jahre erstattet. Zu den erstattungsfähigen Behandlungen gehört neben den direkten Kosten für Unterkunft und Heilanwendungen auch die Kurtaxe. Diese Zusatzleistung erscheint als Plus gegenüber einigen Angeboten von Mitbewerbern, allerdings verzichten viele Heilbäder bei Genesungskuren laut Gemeindesatzung auf die Kurabgabe.
Die Kurversicherung der Barmenia kann wahlweise mit oder ohne Einschluss von Naturheilverfahren abgeschlossen werden.
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