Künstlersozialkasse Freiberufler: private Krankenversicherung oder GKV?

Künstlersozialkasse
Freiberuflich tätige Künstler werden über die Künstlersozialkasse aufgenommen, sofern sie nicht ein weiteres Einkommen aus einer nicht als künstlerisch geltenden Tätigkeit erzielen. Mit der Aufnahme in die Künstlersozialkasse ist die Übernahme des Arbeigeberanteils für die gesetzliche Krankenversicherung verbunden. Der Künstler kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und einer privaten Krankenversicherung ( PKV ) beitreten.
Arbeitgeberanteil für Freiberufliche Künstler sowohl für gesetzliche als auch private Krankenversicherung
Auch in diesem Fall erhält er einen Zuschuss für die private Krankenversicherung, dessen Höhe sich nach dem erzielten Einkommen richtet.
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Eine private Krankenversicherung ist für den Künstler auf Grund ihrer Leistungen eine gute Wahl. Im Gegensatz zur gesetzlichen Variante akzeptiert sie häufig umstrittene Heilmethoden. Des Weiteren kennt die private Krankenversicherung grundsätzlich keine Zuzahlungen für Medikamente und eine Beteiligung an den Behandlungskosten nur dann, wenn der Versicherungsnehmer sich für einen Tarif mit Selbstbehalt entschieden hat. Nicht zuletzt genießen Privatpatienten beim Arzt zumeist eine Vorzugsbehandlung gegenüber Kassenpatienten.
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