Bahr fordert: Krankenkassen müssen bei Krebsvorsorge aktiver werden
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr plant, dass Krankenkassen künftig bei der Krebsfrüherkennung und –therapie mehr in die Pflicht genommen werden sollen. Neben gezielten Einladungen zu Krebsvorsorgeuntersuchungen vonseiten der Krankenkassen sieht der Referentenentwurf Bahrs einheitliche Krebsregister der Länder vor.
Vorsorgeeinladung unabhängig vom Alter
Die Zahl der Krebserkrankungen in Deutschland steigt trotz medizinischer Weiterentwicklung jährlich an. Mit dem Entwurf für ein „Krebsplan-Umsetzungsgesetz“, welches zu einer verbesserten Krebsprävention führen soll, folgt Daniel Bahr der Empfehlung medizinischer Fachorganisationen. Laut Informationen der F.A.Z. sieht der Plan vor, dass die Krebsfrüherkennung verbessert werden soll, indem die Krankenkassen Versicherte früher und öfter zur Gebärmutterhalskrebs- und Darmkrebsvorsorge einladen. Das Kriterium sei dabei nicht wie bisher das Alter der Versicherten, sondern die gesundheitliche Verfassung. Welche Faktoren genau zu einer früheren Einladung führen, soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen und Ärzte entscheiden. Bis 2015 könnte der Gesetzesentwurf umgesetzt werden.
Einheitliche Krebsregister für höhere Therapiequalität
Der Bundesgesundheitsminister will zudem die Länder zu einheitlichen Krebsregister verpflichten. Diese sollen von der ersten Diagnose an alle Daten der ambulanten und stationären Behandlung sammeln, um so die Qualität der Krebstherapie besser überwachen zu können. Darüber hinaus könnten Forscher die Daten hinsichtlich der Verbesserung von Präventionsmaßnahmen nutzen.
Mehrkosten bis zu 120 Millionen Euro erwartet
Die Neuregelung soll für die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht sein, der privaten Krankenversicherung stehe es frei, ob sie sich dem Programm anschließen. Die Kosten, mit denen die Krankenkassen rechnen müssten, werden auf 80 bis 120 Millionen Euro geschätzt. Denn einerseits sieht der Referentenentwurf vor, dass die Kassen die Krebsregister mit 94 Euro pro Fall finanziell unterstützen sollen, anderseits kommen die Ausgaben für die Einladungen und Informationen an die Versicherten hinzu. Welche Summe dabei für vermiedene Behandlungskosten gespart wird, bleibt offen. Der Entwurf wird zurzeit im Kabinett und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Ländern abgestimmt. Angesichts der mehr als 218.000 Menschen, die jährlich an Krebs sterben, ist der Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung zu werten.
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