Krankheitskosten steuerlich besser absetzen

Krankheitskosten von Steuer absetzen

Krankheitskosten von Steuer absetzen

Krankheitskosten sind besondere Belastungen, die steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausgaben von einem Amtsarzt oder aber vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen bestätigt wurden. Sollte die Bestätigung durch die vorgenannten Stellen nicht erteilt werden, konnte auch das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkennen.

Der Grund für dieses restriktive Vorgehen liegt in der Vergangenheit, wie der Vorsitzende des 6. Senats des Bundesgerichtshofes auf der Jahrespressekonferenz am 19. Januar 2011 mitteilte. Im Jahr 1980 hatte ein Patient versucht, die Kosten eines Urlaubs auf Ibiza steuerlich abzusetzen. Seither muss für die steuerliche Absetzbarkeit ein entsprechendes Attest vorliegen.

Attest vom behandelnden Arzt reichte nicht

Im konkreten Fall bedeutete dies jedoch, dass die Eltern eines unter Lese-Rechtsschreib-Schwäche leidenden Jungen die Kosten für den Schulbesuch, die Verpflegung sowie die Unterkunft in einem Internat mit Legastheniezentrum nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen konnten. Und dies, obwohl der Internatsaufenthalt auf Anraten eines Arztes durchgeführt wurde. Auch der Neukauf von Möbeln für ein asthmakrankes Kind konnte steuerlich nicht geltend gemacht werden, und dies, obwohl die alten Möbel gesundheitsschädigend waren.

Bundesfinanzhof ermöglicht einfachere Absetzbarkeit der Krankheitskosten von der Steuer

Die bisherige Rechtssprechung wird nun durch den Bundesfinanzhof revidiert. Schließlich sei mit dem aktuellen Vorgehen der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nicht eingehalten, sofern lediglich der Amtsarzt bzw. öffentliche Träger medizinische Behandlungen attestieren. Künftig müssten die Finanzgerichte unter Nutzung medizinischer Gutachten klären, ob die Absetzbarkeit gegeben ist.

Attest vom behandelnden Arzt reicht nun aus

Ab jetzt ist es also möglich, dass nicht nur der Amtsarzt oder der medizinische Dient Gutachten über die notwendige Behandlungen und deren Kosten erstellen könne, sondern auch andere Instanzen und Ärzte könnten diese Gutachten erstellen. Für viele Betroffene bedeutet dies eine erleichterte Ansetzung von Krankheitskosten in der privaten Steuererklärung sowie die bessere Absetzbarkeit der Kosten. Die Angst der Finanzbehörden, diese Gutachten könnten aus reiner Gefälligkeit heraus erstellt werden, wies der Bundesfinanzhof allerdings zurück. Bei etwaigen Bedenken wäre es schließlich möglich, weitere Gutachten und Ratschläge einzuholen.

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