Krankenversicherung: Wichtige Regelungen für Studenten
Für viele Studenten rückt der Semesterbeginn näher. Pünktlich zum 01. Oktober rechnen die deutschen Universitäten mit einem neuen Ansturm angehender Akademiker. Dass Studenten eine Krankenversicherung nachweisen müssen, lässt sich aus § 5 SGB V ableiten (wir berichteten). Allerdings sind Familienversicherung und private Krankenversicherung nicht die einzigen Möglichkeiten, wie Studenten im Bereich der Krankenversicherung vorsorgen. Gerade ältere Studenten, die bereits eine Ausbildung hinter sich haben, müssen einige Regeln beachten.
Die studentische Krankenversicherung
Eine Absicherung im Rahmen der beitragsfreien Familienversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Letztere ist eine kostengünstige Variante, um sich gegen die Krankheitskosten abzusichern. Derzeit liegen die Prämien bei 64,77 Euro, können sich durch einen eventuellen Zusatzbeitrag aber erhöhen. Ein weiterer Punkt: Zur studentischen Krankenversicherung müssen noch einmal die Beiträge zur Pflegeversicherung hinzugerechnet werden. Empfänger einer Ausbildungsförderung (BAföG) erhöhen mit der beitragspflichtigen Krankenversicherung ihren Bedarf.
Einschränkung der studentischen Krankenversicherung
Allerdings ist die Absicherung im Rahmen einer studentischen Krankenversicherung nicht uneingeschränkt möglich, sie steht lediglich Studenten offen, die noch nicht das 30. Lebensjahr vollendet bzw. das 14. Fachsemester überschritten haben. Falls einer dieser beiden Punkte doch erfüllt wird, bleiben nur zwei Möglichen – Befreiung von der Versicherungspflicht oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Hier ist die Beitragsermittlung auf den ersten Blick schwierig, fehlt es i. d. R. doch an Einkommen.
Aus diesem Grund wird eine Mindestbemessungsgrundlage herangezogen, anhand derer die Beiträge für Studenten berechnet werden. Aktuell liegt diese Bemessungsgrundlage bei 840 Euro. Der Mindestbetrag für die freiwillige Krankenversicherung kann aufgrund dieser Tatsache zu einer erheblichen Belastung werden. Wer zum 01. Oktober 2011 sein Studium aufnimmt, muss daher auch an dieser Stelle aktiv werden.
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