Krankenversicherung: Was passiert im Todesfall?
Mit dem Tod eines Menschen endet auch seine Krankenversicherung. Die Hinterbliebenen müssen sich mit der Krankenversicherung des Verstorbenen in Verbindung setzen, damit diese über den Todesfall informiert ist, und gegebenenfalls den eigenen Versicherungsschutz prüfen.
Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt, hinterlässt er nicht nur die trauernden Angehörigen, sondern in der Regel auch eine ganze Menge Versicherungsverträge. Bei der Krankenversicherung muss die versichernde Gesellschaft möglichst binnen 48 Stunden über den Tod des Versicherungsnehmers informiert werden, dann kann die Versicherung für den Verstorbenen beendet werden. Bevor die Angehörigen die Versicherungskarte bei der Versicherungsgesellschaft abgeben, sollten sie sich die Krankenversicherungsnummer des Verstorbenen und auch die Kontaktdaten der Versicherung nochmals notieren, falls sie diese Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nochmals benötigen.
Beitragszahlung nach dem Tod
Die verbliebenen Angehörigen sollten frühzeitig klären, welcher Versicherungsschutz für den Verstorbenen bestand und wie die Versicherungsbeiträge für die Krankenversicherung vor dem Tod gezahlt worden sind. Dabei ist wichtig, ob die Beiträge bei einer gesetzlichen Kasse von dem Lohn oder der Rente des Versicherten abgezogen worden sind, oder ob der Versicherte die Zahlungen für eine private Krankenversicherung eigenständig ausgeführt hat. Die Beitragszahlungen enden in der Regel mit dem Monat, in dem der Versicherungsnehmer verstorben ist. Manchmal müssen ausstehende Versicherungsbeiträge noch nachgezahlt werden, in einigen Fällen können die Angehörigen aber auch noch Rückzahlungen für zu viel gezahlte Beiträge erhalten. Dies ist im Einzelfall mit der betreffenden Versicherungsgesellschaft abzuklären. Zudem sollten die Hinterbliebenen prüfen, ob der Verstorbene über Krankenzusatzversicherungen verfügte, die dann auch gesondert über den Todesfall informiert werden müssen. Für den Fall, dass Angehörige zu fortführenden Beitragszahlungen für den Verstorbenen angehalten werden, sollte dies unbedingt durch einen Experten geprüft werden lassen. In der Regel können zu viel gezahlte Beiträge dann auch zurückgefordert werden.
Versicherungsschutz für Familienversicherte
Hinterlässt der Verstorbene Angehörige, die über ihn in der Familienversicherung krankenversichert waren, dann müssen die Betroffenen sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung setzen und sich um den eigenen Versicherungsschutz kümmern. In der Regel werden die zuvor Mitversicherten dann selbst zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse und müssen fortan eigenständige Versicherungsbeiträge zahlen.
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