Krankenversicherung im Urlaub und auf Reisen
Jeder Urlauber wird auf einem Kreuzfahrtschiff bei Bedarf zuverlässig medizinisch betreut. Der Schiffsarzt verfügt über eine mehrjährige ärztliche Erfahrung und hat Fortbildungsveranstaltungen zu den besonderen medizinischen Anforderungen auf einer Seereise wahrgenommen. Die Anwesenheit eines Schiffsarztes während einer Kreuzfahrt ist gesetzlich vorgeschrieben. Da die medizinischen Möglichkeiten an Bord eingeschränkt sind, kann eine Weiterbehandlung in einer Hafenstadt erforderlich werden.
Kleinere Behandlungen werden auf vielen Schiffen vom Arzt ohne Berechnung vorgenommen, hierzu zählt neben dem Bereich der akuten Ersthilfe auch die Beratung bei einer auftretenden Seekrankheit.
Größere Behandlungen werden jedoch durch den Schiffsarzt in Rechnung gestellt und müssen üblicherweise gleich an Bord des Schiffes bezahlt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten auf Kreuzfahrtschiffen nicht, so dass der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar ist. Das gilt auch, wenn das Schiff ausschließlich innerhalb der EU kreuzt.
Eine private Krankenversicherung gilt hingegen weltweit, so dass der Schutz auch auf dem Schiff gewährleistet bleibt.
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