Krankentagegeldversicherung der Central Krankenversicherung

Die Aachen-Münchener Versicherungsgesellschaft bietet neben mehreren Varianten der Zusatzversicherung für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen sowohl eine gesonderte Krankentagegeldversicherung als auch eine Krankenhaustagegeldversicherung an. Die Tarife zur privaten Krankenversicherung werden von der Central Krankenversicherung offeriert.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt ab dem 43. Tag einer Krankschreibung den vereinbarten Betrag aus. Eine derartige Absicherung ist sinnvoll, da die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall üblicherweise nach sechs Wochen durch das geringere Krankengeld ersetzt wird. Die Höhe der vereinbarten Leistung wird regelmäßig an die Gehaltsentwicklung angepasst. Die Krankentagegeldversicherung leistet die entsprechenden Zahlungen aber auch, wenn die Krankschreibung auf Grund eines Arbeitsunfalls erfolgt ist und der Versicherte das Verletztengeld annähernd in Höhe des Gehaltes ausgezahlt bekommt. Das Tarifkennzeichen lautet EKTZ. Im Gegensatz zum Krankentagegeld erfolgt die Leistung der Krankenhaustagegeldversicherung nur für die im Krankenhaus verbrachten Tage, die Leistung beginnt dabei bereits am ersten Tag. Die Höhe des Krankenhaustagegeldes kann frei vereinbart werden; die Höhe des Beitrages richtet sich selbstverständlich nach der vertraglich vereinbarten Leistungshöhe.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung empfiehlt sich, da durch den Krankenhausaufenthalt häufig Kosten verursacht werden. Die Krankenhaustagegeldversicherung deckt dabei nicht den konkreten Mehraufwand ab, sondern zahlt für jeden Krankenhaustag den vereinbarten Tagessatz. Daraus ergibt sich, dass sie auch dann ihre Leistung erbringt, wenn bei einem unfallbedingten Klinikaufenthalt zusätzlich ein Leistungsanspruch gegenüber einer Unfallversicherung besteht. Das Tarifkennzeichen für die Krankenhaustagegeldversicherung lautet EKHT.

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