Krankentagegeldversicherung endet bei Berufsunfähigkeit

Krankentagegeld als Lohnfortzahlung bei Verdienstausfall in Folge von Krankheit

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung zur privaten Krankenversicherung PKV, mit der insbesondere Selbstständige und Freiberufler ihren Verdienstausfall während einer Krankheit absichern können. Diese Versicherung überweist einen festgesetzten Tagessatz pro Krankheitstag (wahlweise ab dem ersten, vierzehnten oder 21. Tag der Erkrankung), mit dem der Versicherte dann seinen Lebensunterhalt sowie seine täglichen Kosten auch ohne Einkommen weiter finanzieren kann. Auch gesetzlich Versicherte können eine derartige Zusatzversicherung abschließen, um beispielsweise nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung die Reduzierung des Einkommens auszugleichen.

Bei bestätigter Berufsunfähigkeit endet die Zahlung des Krankentagegeld

Versicherte sollten allerdings beachten, dass in den Statuten der Krankenversicherer meist geregelt ist, dass die Krankentagegeld-Versicherung bei einer festgestellten Berufsunfähigkeit endet. So will sich die Versicherung vor lebenslangen Zahlungen und somit vor hohen Verlusten schützen. Nach Angaben der Versicherung liegt die Berufsunfähigkeit bereits vor, wenn der Versicherte seinen bisher ausgeübten Beruf auf absehbare Zeit nur noch zu 50% oder weniger ausüben kann. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Diagnose, die diesen Befund bestätigt.

Diese Regelung der Versicherung wurde jetzt auch von einem Gericht bestätigt, welches die Klage eines Versicherten ablehnte, der auf Zahlung des Krankentagegeld geklagt hatte. Selbst dann, wenn der Versicherte die Berufsunfähigkeit nicht akzeptiert und weiter seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht, gilt die ärztliche Diagnose zur Berufsunfähigkeit für die Versicherung als bindend und entlastet sie von der Zahlung vereinbarter Leistungen.

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