Allgemeine Informationen zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV ist die Vereinigung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene, die zur Behandlung von gesetzlich Versicherten zugelassen wurden. Lediglich die Zahnärzte sind in einer eigenen Vereinigung aktiv und gehören daher nicht der kassenärztlichen Vereinigung an. In jedem Bundesland ist zudem eine auf Bundesebene aktive Kassenärztliche Vereinigung tätig, die sich speziell für die Belange der einzelnen Länder einsetzt.
Geschichte und Entwicklung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV
Die Geschichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung reicht ins 19. Jahrhundert zurück, als die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt wurde. In dieser Zeit konnten die Krankenkassen ein Monopol aufbauen und damit die Vergütung der meist abhängigen Ärzte festgelegen. Um einen Streik der Ärzte, die sich durch die Krankenkassen benachteiligt fühlten, zu vermeiden, hat die Regierung eine Vereinigung der Ärzte und Krankenkassen ins Leben gerufen, aus der die heutige Kassenärztliche Vereinigung hervorging.
Aufgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV
Die Hauptaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung ist die Erfüllung der im Sozialgesetzbuch benannten Aufgaben sowie die Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Natürlich haben Vertragsärzte über die Kassenärztliche Vereinigung auch die Möglichkeit, ihre Rechte zu vertreten, wobei die KBV auch auf die Einhaltung der jeweiligen Pflichten achtet.
Als weitere Aufgabe vertritt die KBV die Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen. Dabei verhandelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung zum Teil direkt mit den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern, um die Interessen der Ärzte zu wahren und diese bei den Verhandlungen zu unterstützen. Im gemeinsamen Bundesausschuss von Krankenkassen und Ärzten bewerten die Mitglieder zudem die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Leistungen, so dass eine Bedarfsplanung festgelegt werden kann. Sofern sich Vertragsparteien nicht einigen können, arbeitet die KBV auch im Bundesschiedsamt, um eine einvernehmliche Lösung finden zu können.
Mitglieder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Kassenärztliche Vereinigung KV Baden-Württemberg
- Kassenärztliche Vereinigung KV Bayern
- Kassenärztliche Vereinigung KV Berlin
- Kassenärztliche Vereinigung KV Brandenburg
- Kassenärztliche Vereinigung KV Bremen
- Kassenärztliche Vereinigung KV Hamburg
- Kassenärztliche Vereinigung KV Hessen
- Kassenärztliche Vereinigung KV Mecklenburg-Vorpommern
- Kassenärztliche Vereinigung KV Niedersachsen
- Kassenärztliche Vereinigung KV Nordrhein
- Kassenärztliche Vereinigung KV Rheinland Pfalz
- Kassenärztliche Vereinigung KV Saarland
- Kassenärztliche Vereinigung KV Sachsen
- Kassenärztliche Vereinigung KV Sachsen Anhalt
- Kassenärztliche Vereinigung KV Schleswig Holstein
- Kassenärztliche Vereinigung KV Thüringen
- Kassenärztliche Vereinigung KV Westfalen Lippe