Krankenkassen Zusatzbeitrag vergrault Kassenpatienten

Krankenkassen Zusatzbeitrag

Krankenkassen Zusatzbeitrag

Etwa jede zehnte der gesetzlichen Krankenkassen erhebt einen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung. Dieses Recht steht ihnen zu, wenn ihre Ausgaben für ärztliche Leistungen ihre Einnahmen aus den Versicherungsbeiträgen übersteigen. Damit dient der Zusatzbeitrag dem Ausgleich hoher Kosten, doch er ist auch ein Anzeichen dafür, dass der Versicherer seine Ausgaben mit Hilfe der regulären Einnahmen nicht decken kann. Letztlich ist die Erhebung eines Zusatzbeitrags ein Indiz dafür, dass die Gesellschaft wenig wirtschaftlich arbeitet.

Zusatzbeitrag geht voll auf Kosten der Versicherten

Hinzu kommt, dass der Krankenversicherungsbeitrag ausschließlich von den Versicherten zu zahlen ist. Anders als bei den regulären Beiträgen, die von dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gezahlt werden, geht der Zusatzbeitrag vollkommen zu Lasten des Versicherten. Je nach Größenordnung kann er damit zu einer finanziellen Belastung werden. Doch nun steht zu befürchten, dass Zahlungssäumige mit einer Pfändung rechnen müssen, wenn der Zusatzbeitrag langfristig nicht gezahlt wird.

DAK lässt als erste Krankenkasse Zusatzbeitrag vollstrecken

Als einer der ersten Versicherer hat die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) bereits im letzten Jahr einen Zusatzbeitrag erhoben. Doch damit nicht genug – als eine der ersten Gesellschaften hat sie ebenfalls die Daten von Zahlungsunwilligen an die Zollämter weitergegeben, die Renten und Gehälter zukünftig pfänden sollen. Was also auf freiwilligem Wege bisher nicht geschehen ist, soll nun erzwungen werden.

5 Prozent der Mitglieder sind von Zwangsvollstreckung bedroht

Selbstverständlich betrifft dieses Vorgehen nur rund fünf Prozent aller Mitglieder, die mit dem Zusatzbeitrag in Höhe von monatlich acht Euro seit mehreren Monaten im Rückstand seien. Bei diesen Zahlungsunwilligen habe man keine andere Wahl, als den Druck zu erhöhen, denn bisher seien jeglichen Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der Krankenversicherung vergeblich gewesen. Doch dieses Verhalten sei letztlich auch unfair gegenüber der Mehrheit der Versicherten, die die Zusatzbeiträge pünktlich bezahlen, argumentiert die DAK. Auch deshalb gäbe es keine andere Möglichkeit, als die Zahlung der Beiträge auf diesem Weg zu erzwingen.

 

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