Krankenkassen Zusatzbeitrag bald bei 150 Euro?

Zusatzbeitrag
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds, der Leistungen an die gesetzlichen Krankenkassen ausschüttet, wurde seitens der Bundesregierung ein einheitlicher Beitragssatz für gesetzlich Versicherte beschlossen. Krankenkassen, denen die Leistungen des Gesundheitsfonds nicht ausreichen, können einen Zusatzbeitrag erheben, der häufig auch als “kleine Kopfpauschale” bezeichnet wird. Sie müssen von allen Versicherten einheitlich getragen werden, so dass Geringverdiener ebenso belastet werden wie gut verdienende Angestellte.
Krankenkassen Zusatzbeitrag steigt kontinuierlich
Die Höhe des Zusatzbeitrages können die Krankenkassen in Abhängigkeit ihrer finanziellen Situation individuell festlegen.
Gesundheitsreform macht Wechsel in PKV möglich
Gesetzlich Versicherte, die diese stillen Beitragserhöhungen und die gleichzeitig reduzierten Leistungen nicht mehr hinnehmen wollen, können einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) prüfen. Ein solcher Wechsel ist möglich, wenn das Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro im Jahr 2011 übersteigt. Die bisher geltende Drei-Jahres-Frist, wonach ein KV-Wechsel erst dann vollzogen werden kann, wenn das Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde, wurde im Zuge der Gesundheitsreform im November 2011 abgeschafft.
Leistungen der PKV sind garantiert
Dies ermöglicht deutlich mehr Menschen, von der gesetzlichen Versicherung in die PKV zu wechseln und so weiter steigenden Beiträgen zu entgehen. Zwar werden die Beiträge auch bei den privaten Krankenkassen im Laufe der Jahre steigen, da die erhöhten Ausgaben auch hier kompensiert werden müssen, die Leistungen sind im Vergleich zur GKV aber deutlich attraktiver und können zudem individuell vereinbart werden.
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