Kapitalgedeckte Pflegeversicherung: Kritik der Ersatzkassen

Kapitalgedeckte Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wird eine immer wichtigere Sozialversicherung, denn immer mehr Menschen müssen im Alter gepflegt werden. Die Kosten hierfür sollen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden. Da die Kosten für die Pflege allerdings explodieren, plant Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler die Einführung einer kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung, die für alle Versicherten gleichermaßen gilt. Sie soll im Rahmen der Pflegeversicherungsreform im Jahr 2012 in Kraft treten und beinhaltet den privaten Aufbau von Kapital, welches dann im Alter für die Pflegebedürftigkeit verwendet werden kann.
Umlagefinanzierte Pflegeversicherung reicht nicht aus
So soll es möglich sein, künftige Ansprüche besser garantieren zu können, denn die heute umlagefinanzierte Pflegeversicherung werde die steigenden Kosten bei gleichzeitig sinkenden Beitragseinnahmen wohl kaum abfedern können.
Kritik vom Bund der Ersatzkassen
Der Bund der Ersatzkassen, zu dem neben der DAK auch die Barmer GEK und weitere Ersatzkassen gehören, jedoch spricht sich gegen diese kapitalgedeckte Form der Pflegeversicherung aus. Der Grund hierfür ist, so Christian Zahn, Vorsitzender der Ersatzkassen, dass bei der von der Regierung vorgeschlagenen Pflegezusatzversicherung einzig die Versicherten selbst belastet würden. Die Ersatzkassen fordern alternativ den Aufbau eines ergänzenden Kapitalstocks für die Pflegeversicherung. Die Finanzierung dieses Kapitals soll sowohl von den Arbeitnehmern wie auch von den Arbeitgebern gemeinschaftlich erfolgen, so dass beide Parteien gleichermaßen belastet würden.
Pflegezusatzversicherung per Gesetz: Beitragserhöhung zur Pflegeversicherung droht
Um dafür zu sorgen, dass ausreichend Kapital zur Verfügung steht, soll die neue Pflegeversicherung für alle deutschen Bürger verpflichtend sein, und zwar unabhängig vom Einkommen, kollektiv und solidarisch. Auch sei es notwendig, eine leichte Beitragserhöhung zu beschließen, um die Versorgung spezieller Personengruppe, etwa von Demenzkranken, künftig zu verbessern. Den Umfang dieser notwendigen Beitragserhöhung ließ der Verband der Ersatzkassen jedoch offen.
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